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Fußball Nationalspieler muß Gewerbesteuer zahlen
Freitag, den 03. September 2010 um 09:37 Uhr
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Selbständig ist der Sportler, wenn er frei über seine Werbeaktivitäten entscheiden kann. Auch Mannschaftssportler können einen eigenen persönlichen Werbewert haben und diesen für sich vermarkten. - Um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt es sich hingegen, wenn der Sportler auf der Grundlage seines Arbeitsvertrags mit dem Verein für seinen Arbeitgeber oder dessen Sponsor wirbt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Sportler in eine Vermarktungsgesellschaft des Vereins eingegliedert ist. Streitfall: Ein Fußballspieler eines deutschen Bundesligavereins wurde in die Nationalmannschaft des DFB berufen. Mit dem DFB vereinbarte er – ebenso wie die anderen Nationalspieler – mit dem DFB bei werblichen Aktivitäten im beiderseitigen Interesse einvernehmlich zusammenzuarbeiten. In der Folgezeit warb die Nationalmannschaft für verschiedene Produkte. Nach der WM 2002 erhielt der Fußballer vom DFB einen – vorher nicht festgelegten – Anteil an den Werbeeinnahmen.Das Finanzamt behandelte diese Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und erließ einen Gewerbesteuermessbescheid. Der Fußballer war der Meinung, dass die Werbeeinnahmen zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gehören.
Folge: Der DFB ist insoweit Geschäftspartner und nicht Arbeitgeber des Spielers und muss daher keine Lohnsteuer auf die Werbezahlungen einbehalten. Die Prämien, die der DFB für die Teilnahme an den Spielen der Nationalmannschaft zahlt, sind hingegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hinweis: Das FG hat die Revision zugelassen. Einkommensteuerlich stellt sich im Übrigen die Frage, ob die Nationalmannschaft als Werbeträger eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit jeder Nationalspieler Gesellschafter und Mitunternehmer ist  Dies könnte Sie auch interessieren:
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| Aktualisiert ( Donnerstag, den 16. September 2010 um 19:04 Uhr ) |





Hintergrund: Viele Berufssportler erzielen Einkünfte aus Werbeverträgen. Hierbei kann es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln.