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Essen im Kindergarten ist nicht zu versteuern
Freitag, den 27. August 2010 um 09:55 Uhr

© Harry Hautumm/PIXELIO.deHin­ter­grund: Die unent­gelt­liche oder ver­bil­ligte Ab­gabe von Mahl­zeiten an Mit­ar­beiter im Be­trieb ist i. d. R. ein Vor­teil, der für die Be­schäf­ti­gung ge­währt wird. Der Ar­beit­geber kann dafür die Lohn­steuer mit einem Pausch­steu­er­satz von 25 % ab­führen. Ver­pfle­gungs­leis­tungen u. a. an Haus-, Hotel- oder Kran­ken­hausan­ge­stellte sind steu­er­pflich­tiger Ar­beits­lohn.

Die Recht­spre­chung lässt davon Aus­nahmen zu, wenn die Mahl­zeit im ei­genen In­ter­esse des Ar­beit­ge­bers ein­ge­nommen wird (z. B. Dienst­be­spre­chung).

Streit­fall: Ein Kin­der­garten gab an seine 13 Mit­ar­bei­tern kos­tenlos Früh­stücke und Mit­tagessen ab. Die Mahl­zeiten wurden im Haus zu­be­reitet. Die Er­zieher haben die Mahl­zeiten im Rahmen ihrer Be­treuung mit den Kin­dern ge­meinsam ein­ge­nommen. Der Lohn­steuer-Au­ÃŸen­prüfer sah in der unent­gelt­li­chen Ge­wäh­rung der Mahl­zeiten einen steu­er­pflich­tigen Sach­bezug. Das Fi­nanzamt for­derte für drei Jahre ca. 3.300 € Lohn­steuer zu­zügl. Kir­chen­steuer und So­li­da­ri­täts­zu­schlag nach. Der Ar­beit­geber wehrte sich – auch im In­ter­esse seiner Mit­ar­beiter – er­folg­reich.
                                   
Ent­schei­dung: Das Fi­nanz­ge­richt (FG) hat rechts­kräftig ent­schieden, dass die Mahl­zeiten für die Er­zieher kein geld­werter Vor­teil sind. Das FG be­grün­dete seine Ent­schei­dung wie folgt:

  • Ein pri­vates In­ter­esse ist ohne Be­lang, wenn die Er­zieher nicht frei wählen können, ob sie an dem ge­mein­samen Essen mit den Kin­dern teil­nehmen oder nicht.
  • Ge­hört das ge­mein­same Essen zum päd­ago­gi­schen Kon­zept (laut Sat­zung) –  in der Stel­len­be­schrei­bung aus­drück­lich er­wähnt – kann der be­trof­fene Mit­ar­beiter die Teil­nahme gar nicht ver­wei­gern.
  • Im Üb­rigen steht beim ge­mein­samen Essen die Auf­sicht und An­lei­tung der Kinder im Vor­der­grund.
  • Der Ar­beit­geber hat damit ge­worben, dass den Kin­dern auch „Tisch­sit­ten“ bei­ge­bracht werden.
  • Das Mit­tagessen war men­gen­mäßig auf die Kinder ab­ge­stimmt und die Mit­ar­beiter haben ihr mit­ge­brachtes „Pau­sen­brot“ mit­ver­zehrt.

Hin­weise: Im Jahr 2010 be­trägt der Sach­be­zugs­wert 4,37 € (Früh­stück: 1,57 € und Mit­tagessen: 2,80 €). Das Be­treu­ungs­per­sonal in Heimen für de­menz­kranke Men­schen kocht mit diesen und nimmt auch die Mahl­zeiten ge­meinsam mit ihnen ein. Auch hier steht das In­ter­esse des Be­trei­bers des Heims – op­ti­male Be­treuung der Men­schen – im Vor­der­grund.

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Aktualisiert ( Montag, den 19. Juli 2010 um 16:38 Uhr )