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ErbSt: Karlsruhe stärkt Lebenspartnerschaft
Dienstag, den 17. August 2010 um 14:05 Uhr
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Mit dem Grundsatzbeschluss vom 17.8.2010 wurde festgestellt, dass die schlechtere steuerliche Behandlung von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen mit dem Gleichheitsgrundsatz gemäß §3 Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei. Das höchste deutsche Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. In dem bis Ende 2008 geltenden Rechtsstand wurden derartige Lebenspartnerschaften erbschaftssteuerlich wie Beziehungen zwischen Fremden angesehen. Dies hatte zur Folge, dass deutlich geringere Freibeträge (5.200 € bei Lebenspartnern / 307.000 bei Ehepartnern) gewährt wurden, deutlich höhere Steuersätze aufgrund anderer Steuerklasse zugrunde gelegt wurden und ein bei Ehepartnern gewährter Versorgungsfreibetrag nicht zum tragen kam. Der Beschluss hat somit insbesondere Auswirkungen auf Altfälle, da Lebenspartnerschaften im Hinblick auf die Freibeträge durch die Erbschaftssteuerreform ab 2009 der Ehe gleich gestellt wurden, der Versorgungsfreibetrag ebenfalls inzwischen gewährt wird und auch eine Gleichbehandlung bei den Steuersätzen ab 2010 angedacht ist. Das Verfassungsgericht forderte den Gesetzgeber daher auf, bis 2011 diese Altfälle neu zu regeln. Nach der nunmehr erreichten Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Erbschaftssteuerrecht bleibt abzuwarten, inwiefern dies Auswirkungen auf das Einkommenssteuerrecht hat. Dem Verfassungsgericht liegen hierzu ebenfalls bereits Beschwerden vor, konkret wegen des nicht gewährten Ehegattensplittings.  Dies könnte Sie auch interessieren:
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