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ErbSt: Karlsruhe stärkt Lebenspartnerschaft
Dienstag, den 17. August 2010 um 14:05 Uhr

© manwalk /PIXELIO.deDas Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Be­nach­tei­li­gung ho­mo­se­xu­eller Le­ben­s­partner bei der Erb­schaft­steuer für ver­fas­sungs­widrig er­klärt.

Mit dem Grund­satz­be­schluss vom 17.8.2010 wurde fest­ge­stellt, dass die schlech­tere steu­er­liche Be­hand­lung von Le­ben­s­part­ner­schaften ge­gen­Ã¼ber Ehen mit dem Gleich­heits­grund­satz gemäß §3 Grund­ge­setz nicht zu ver­ein­baren sei.

Das höchste deut­sche Ge­richt gab damit den Ver­fas­sungs­be­schwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren je­wei­lige Le­ben­s­partner 2001 und 2002 ge­storben waren.

In dem bis Ende 2008 gel­tenden Rechts­stand wurden der­ar­tige Le­ben­s­part­ner­schaften erb­schafts­steu­er­lich wie Be­zie­hungen zwi­schen Fremden an­ge­sehen. Dies hatte zur Folge, dass deut­lich ge­rin­gere Frei­be­träge (5.200 € bei Le­ben­s­part­nern / 307.000 bei Ehe­part­nern) ge­währt wurden,  deut­lich hö­here Steu­er­sätze auf­grund an­derer Steu­er­klasse zu­grunde ge­legt wurden und ein bei Ehe­part­nern ge­währter Ver­sor­gungs­frei­be­trag nicht  zum tragen kam.

Der Be­schluss hat somit ins­be­son­dere Aus­wir­kungen auf Alt­fälle, da  Le­ben­s­part­ner­schaften im Hin­blick auf die Frei­be­träge durch die Erb­schafts­steu­er­re­form ab 2009 der Ehe gleich ge­stellt wurden,  der Ver­sor­gungs­frei­be­trag eben­falls in­zwi­schen ge­währt wird und auch eine Gleich­be­hand­lung bei den Steu­er­sätzen ab 2010 an­ge­dacht ist.

Das Ver­fas­sungs­ge­richt for­derte den Ge­setz­geber daher auf, bis 2011 diese Alt­fälle neu zu re­geln.

Nach der nun­mehr er­reichten Gleich­be­hand­lung von Le­ben­s­part­ner­schaften im Erb­schafts­steu­er­recht bleibt ab­zu­warten, in­wie­fern dies Aus­wir­kungen auf das Ein­kom­mens­steu­er­recht hat. Dem Ver­fas­sungs­ge­richt liegen hierzu eben­falls be­reits Be­schwerden vor, kon­kret wegen des nicht ge­währten Ehe­gat­ten­split­tings. 

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Aktualisiert ( Montag, den 04. Juli 2011 um 14:05 Uhr )