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ESt-Erstattungszinsen sind steuerfrei
Mittwoch, den 08. September 2010 um 09:55 Uhr

Ent­schei­dung: © Markus Heine /PIXELIO.deGe­setz­liche Zinsen, die das Fi­nanzamt auf­grund von Ein­kom­men­steu­e­r­er­stat­tungen an den Steu­er­pflich­tigen zahlt (so­ge­nannte Er­stat­tungs­zinsen) un­ter­liegen nicht der Ein­kom­men­steuer.

Das hat der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) mit Ur­teil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 ent­schieden und damit seine frü­here Recht­spre­chung teil­weise ge­Ã¤n­dert.

Hin­ter­grund: Im Streit­fall machte ein Steu­er­pflich­tiger, der auf­grund des­selben Ein­kom­men­steu­er­be­scheids nicht ab­zieh­bare Nach­zah­lungs­zinsen an das FA zu leisten und zu­gleich vom FA be­zo­gene Er­stat­tungs­zinsen als Ei­nahmen aus Ka­pi­tal­ver­mögen zu ver­steuern hatte, in erster Linie gel­tend, das in § 12 Nr. 3 des Ein­kom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) ge­re­gelte Ab­zugs­verbot für Nach­zah­lungs­zinsen sei ver­fas­sungs­widrig.

Der BFH hat dieses ge­setz­liche Ab­zugs­verbot als ver­fas­sungs­gemäß be­stä­tigt, aber die Be­ur­tei­lung von Er­stat­tungs­zinsen teil­weise ge­Ã¤n­dert. Er­stat­tungs­zinsen wurden bisher in jedem Fall als steu­er­bare Ein­nahmen aus Ka­pi­tal­ver­mögen an­ge­sehen. Der Steu­er­pflich­tige über­lasse dem Fi­nanzamt mit der letzt­lich nicht ge­schul­deten (und des­halb später zu er­stat­tenden) Steu­er­zah­lung Ka­pital zur Nut­zung und er­halte dafür als Ge­gen­leis­tung vom Fi­nanzamt die Er­stat­tungs­zinsen.

An dieser Recht­spre­chung hält der BFH im Grund­satz zwar fest. Das gilt je­doch nicht, wenn die Steuer wie hier die Ein­kom­men­steuer und darauf ent­fal­lende Nach­zah­lungs­zinsen gemäß § 12 Nr. 3 EStG vom Abzug als Be­triebs­aus­gaben oder Wer­bungs­kosten aus­ge­schlossen und damit dem nicht­steu­er­baren Be­reich zu­ge­wiesen sind mit der Folge, dass die Steu­e­r­er­stat­tung beim Steu­er­pflich­tigen nicht zu Ein­nahmen führt. Diese ge­setz­liche Wer­tung strahlt auf die damit zu­sam­men­hän­genden Zinsen in der Weise aus, dass Er­stat­tungs­zinsen eben­falls nicht steu­erbar sind.

Quelle: BFH-On­line

 

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Aktualisiert ( Donnerstag, den 16. September 2010 um 18:09 Uhr )