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Internationaler Umgang mit Steuerschuldnern
Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 09:22 Uhr
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Wer dem Fiskus des Landes mehr als zehn Millionen taiwanische Dollar (etwa 250.000 Euro) schulde, fällt unter diese Regelung , deren Missachtung auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen könne, teilte das Justizministerium mit. Demnach sind den Steuerschuldnern Einkäufe im Wert von mehr als 2000 taiwanischen Dollar (rund 50 Euro) ebenso verboten wie Fahrten mit dem Taxi oder in Hochgeschwindigkeitszügen. Aber auch die schweizer Eidgenossen haben sich etwas überlegt. Anscheinend inspiriert von der taiwanesischen Innovation, droht nun eine schweizer Gemeinde gar mit der Tötung von Hunden säumiger Hunde-Steuerzahler. Die behördliche Androhung der kleinen Ortschaft Reconvilier hat für Empörung gesorgt. Angesichts des Medienechos auf die Anordnung ruderte die Stadtverwaltung am Dienstag zurück. "Wir wollen die Hunde nicht töten, wir wollen nur die Steuern eintreiben", sagte Vize-Bürgermeister Heinz Siegrist der Nachrichtenagentur AFP. In Reconvilier gebe es mehr als 300 Hunde und einige Besitzer weigerten sich, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen. Mit der Erhebung der Hundesteuer wende die Gemeinde nur das Kantonsrecht an, das eine Steuer von 50 Franken (knapp 40 Euro) pro Tier vorsehe. © AFP Dies könnte Sie auch interessieren:
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| Aktualisiert ( Montag, den 24. Januar 2011 um 17:26 Uhr ) |




