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Internationaler Umgang mit Steuerschuldnern
Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 09:22 Uhr

© Jens Korallus / PixelioEinen in­no­va­tiven An­satz zum Um­gang mit Steu­er­schuld­nern hat die Re­gie­rung im fernen Taiwan er­sonnen. Ein­wohner mit hohen Steu­er­schulden fallen dem­nach unter eine neue Anti-Luxus Re­ge­lung und sollten sich in Taiwan ab so­fort nicht mehr bei teuren Ein­käufen oder beim Ta­xi­fahren er­wi­schen lassen.

Wer dem Fiskus des Landes mehr als zehn Mil­lionen tai­wa­ni­sche Dollar (etwa 250.000 Euro) schulde, fällt unter diese Re­ge­lung , deren Missach­tung auch Frei­heits­s­trafen nach sich ziehen könne, teilte das Jus­tiz­mi­nis­te­rium mit.

Dem­nach sind den Steu­er­schuld­nern Ein­käufe im Wert von mehr als 2000 tai­wa­ni­schen Dollar (rund 50 Euro) ebenso ver­boten wie Fahrten mit dem Taxi oder in Hoch­ge­schwin­dig­keits­zügen.

Aber auch die schweizer Eid­ge­nossen haben sich etwas über­legt. An­schei­nend in­spi­riert von der tai­wa­ne­si­schen In­no­va­tion, droht nun eine schweizer Ge­meinde gar mit der Tö­tung von Hunden säu­miger Hunde-Steu­er­zahler. Die be­hörd­liche An­dro­hung der kleinen Ort­schaft Re­con­vi­lier hat für Em­pö­rung ge­sorgt.

An­ge­sichts des Me­dienechos auf die An­ord­nung ru­derte die Stadt­ver­wal­tung am Dienstag zu­rück. "Wir wollen die Hunde nicht töten, wir wollen nur die Steuern ein­treiben", sagte Vize-Bür­ger­meister Heinz Sie­grist der Nach­rich­ten­agentur AFP.

In Re­con­vi­lier gebe es mehr als 300 Hunde und ei­nige Be­sitzer wei­gerten sich, ihren steu­er­li­chen Pflichten nach­zu­kommen. Mit der Er­he­bung der Hun­de­steuer wende die Ge­meinde nur das Kan­tons­recht an, das eine Steuer von 50 Franken (knapp 40 Euro) pro Tier vor­sehe.

© AFP

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Aktualisiert ( Montag, den 24. Januar 2011 um 17:26 Uhr )