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Kosten für krankheitsbed. Heimunterbringung abziehbar
Dienstag, den 25. Januar 2011 um 10:13 Uhr

© Uta Herbert/ PixelioNach einem ak­tu­ellen Ur­teils des Bun­des­fi­nanz­hofs sind Kosten für einen krank­heits­be­dingten Auf­ent­halt in einem Se­nio­ren­heim auch dann als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung ein­kom­men­steu­er­lich ab­ziehbar, wenn keine stän­dige Pfle­ge­be­dürf­tig­keit be­steht und auch keine zu­sätz­li­chen Pfle­ge­kosten ab­ge­rechnet worden sind.

Mit dieser Ent­schei­dung rückt der BFH von seinen bisher stren­geren Grund­sätzen ab. Denn bisher war Vor­aus­set­zung für einen Abzug, dass ent­weder zu­sätz­liche Kosten für Pfle­ge­leis­tungen oder die Aus­stel­lung eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­weises mit den Merk­zei­chen "H" oder "Bl" vorlag.

Im Ur­teils­fall war die da­mals 74-jäh­rige Klä­gerin nach einer sta­tio­nären Be­hand­lung in einer psych­ia­tri­schen Klinik auf ärzt­liche Emp­feh­lung in ein Se­nio­ren­heim ge­zogen. Ihre Woh­nung in einem Zwei­fa­mi­li­en­haus hatte die Klä­gerin wäh­rend­dessen nicht auf­ge­geben. Das Fi­nanzamt er­kannte die gel­tend ge­machten Kosten des Se­nio­ren­heims nicht als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung an, weil die Klä­gerin nicht in eine Pfle­ge­stufe ein­grup­piert ge­wesen sei und auch das Merkmal "H" im Be­hin­der­ten­aus­weis fehle.

Der BFH be­stä­tigte die Ent­schei­dung des Fi­nanz­ge­richts, wo­nach die Miet- und Ver­pfle­gungs­kosten ab­züg­lich einer Haus­halts­er­sparnis als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung be­rück­sich­tigt werden können. An­ders als der al­ters­be­dingte Auf­ent­halt führe die krank­heits­be­dingte Un­ter­brin­gung in einem Se­nio­ren­heim zu Krank­heits­kosten, die als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung ab­ge­zogen werden könnten. Pfle­ge­be­dürf­tig­keit sei keine Vor­aus­set­zung für den Abzug, wenn - wie hier auf­grund ärzt­li­cher Be­schei­ni­gungen - fest­ge­stellt werden könne, dass der Heim­auf­ent­halt in­folge einer Er­kran­kung not­wendig ge­wesen sei.

Wei­tere In­form­tionen ent­­nehmen Sie bitte dem BFH Ur­teil, wel­ches Sie hier her­un­ter­laden können. Für eine in­di­vi­du­elle Be­ra­tung stehen wir selbst­ver­ständ­lich eben­falls zur Ver­fü­gung.

Quelle: BFH-On­line

 

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Aktualisiert ( Montag, den 04. Juli 2011 um 13:31 Uhr )