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Wann müssen Rentner Einkommensteuer zahlen?
Montag, den 13. Juni 2011 um 08:46 Uhr

© Rainer Sturm / Pixelio Seit dem zum 1. Ja­nuar 2005 in Deutsch­land in Kraft ge­tre­tenen Al­ter­sein­künf­te­ge­setz sind sich viele Rent­ne­rinnen und Rentner bei der Ant­wort auf diese Frage nicht immer si­cher. Denn durch die Neu­re­ge­lung werden Al­ter­sein­künfte von Rent­nern schritt­weise immer stärker nach­ge­la­gert bei Aus­zah­lung  be­steuert - also im Alter.

So müssen bei­spiels­weise Rentner, die 2011 in Rente gehen, an­fangs 62% ihrer Rente der Be­steue­rung un­ter­werfen. Da der steu­er­freie An­teil nur ein­malig im auf den Ren­ten­ein­tritt fol­genden Jahr be­rechnet wird und bei Ren­tenan­pas­sungen nicht neu­be­rechnet wird, steigt die Steu­er­be­las­tung je­doch de­facto in den fol­genden Jahren an. Im Ge­genzug min­dern die Bei­träge zur Al­ters­vor­sorge in der Er­werbs­tä­ti­gen­phase die Steu­er­last.

Eine steu­er­liche Mehr­be­las­tung ent­steht auf­grund von Frei­be­trägen  über­wie­gend nur in Fällen mit hohen Ren­ten­be­zügen und bei zu­sätz­li­chen Ein­künften oder wenn Ein­künfte eines er­werbs­tä­tigen Ehe­part­ners hin­zu­kommen. Zu­sätz­liche Ein­künfte können zum Bei­spiel Werk­s­pen­sionen, Be­triebs­renten, Mie­tein­nahmen sowie Ka­pi­tal­er­träge, so­weit sie nicht der Ab­gel­tung­steuer un­ter­liegen.

Eine erste Ori­en­tie­rung zum Thema bietet das nun neu auf­ge­legte und in­halt­lich über­ar­bei­tete Falt­blatt „Renten und Steuern" des Bran­den­burger Fi­nanz­mi­nis­te­riums, dass Sie hier her­un­ter­laden können. Für eine in­di­vi­du­elle Be­ra­tung stehen wir na­tür­lich eben­falls zur Ver­fü­gung.

Quelle: Fi­nanz­mi­nis­te­rium Bran­den­burg

 

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Aktualisiert ( Freitag, den 29. April 2011 um 00:14 Uhr )