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Steuern sparen durch energe tische Gebäudesanierung
Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 10:50 Uhr

© Rainer Sturm / PixelioDer Fi­nanzaus­schuss hat am Mitt­woch dem von der Ko­ali­tion ein­ge­brachten Ent­wurf eines Ge­setzes zur steu­er­li­chen För­de­rung von ener­ge­ti­schen Sa­nie­rungs­maß­nahmen an Wohn­ge­bäuden  zu­ge­stimmt. Mit dem Ge­setz sollen ener­ge­ti­sche Maß­nahmen an Ge­bäuden, die vor 1995 er­richtet wurden, ge­för­dert werden.

Dabei gibt es zwei Wege: Bei ver­mie­teten Ge­bäuden sollen Ab­schrei­bungen mög­lich werden, bei Maß­nahmen an selbst­ge­nutzten Ge­bäuden sollen die Auf­wen­dungen wie steu­er­liche Son­der­aus­gaben gel­tend ge­macht werden.

Bei ver­mie­teten Wohn­ge­bäuden sollen Maß­nahmen ge­för­dert werden, ”mit denen ins­be­son­dere er­reicht wird, dass das Ge­bäude einen Pri­mär­ener­gie­be­darf von 85 Pro­zent eines zum Zeit­punkt des Be­ginns der Maß­nahme ver­gleich­baren Neu­baus nicht über­schrei­tet“, heißt es in der Be­grün­dung des Ge­setz­ent­wurfs. Steu­er­pflich­tige können über einen Zeit­raum von 10 Jahren diese nach­träg­li­chen Her­stel­lungs­kosten in Höhe von je­weils 10 Pro­zent steu­er­min­dernd gel­tend ma­chen. Bei ener­ge­ti­schen Sa­nie­rungs­maß­nahmen an selbst­ge­nutzten Wohn­ge­bäuden können die ent­spre­chenden Auf­wen­dungen über einen Zeit­raum von 10 Jahren gleich­mäßig ver­teilt wie Son­der­aus­gaben ab­ge­zogen werden.

Mit den von der Ko­ali­tion be­schlos­senen Än­de­rungen soll das Ge­setz nun nicht mehr zum 1. Ja­nuar 2012, son­dern be­reits im lau­fenden Jahr in Kraft treten. Als Datum ein­ge­fügt wurde der Tag nach der Ver­kün­dung des Ge­setzes. Die er­höhten Ab­set­zungen bei ver­mie­teten Ge­bäuden oder der Abzug wie Son­der­aus­gaben bei selbst­ge­nutztem Wohn­ei­gentum werden nach dem Än­de­rungs­be­schluss für Maß­nahmen ge­währt, die ab dem 6. Juni (Tag des Ka­bi­netts­be­schlusses) be­gonnen und vor dem 1. Ja­nuar 2022 ab­ge­schlossen werden. Meh­rere Än­de­rungs­wün­sche der Op­po­si­tion wurden von der Ko­ali­ti­ons­mehr­heit ab­ge­lehnt.

Quelle: heute im Bun­destag

Up­date 12.7.2011:

Der Bun­desrat hat die ehr­gei­zigen Pläne der Bun­des­re­gie­rung zur För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sa­nie­rung vor­erst ge­kippt (siehe Ar­tikel). Be­gründet wurde die Ab­leh­nung mit den klammen Lan­des­kassen. Ob ein Ver­mitt­lungs­ver­fahren das Vor­haben noch retten kann , ist der­zeit mehr als un­ge­wiss.

 

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Aktualisiert ( Montag, den 12. September 2011 um 19:30 Uhr )