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Geburtstagsfeier des Unternehmers absetzbar?
Freitag, den 13. Januar 2012 um 09:20 Uhr
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Da sein runder Geburtstag zeitlich mit seinem 5-järigen Firmenjubiläum zusammenfiel, veranstaltete der klagende Unternehmer aus beiden Anlässen eine Feier mit Freunden und Geschäftspartnern. Die Kosten liess er in seinem Jahresabschluss gewinnmindernd als Betriebsausgabe verbuchen. Das Finanzamt machte Ihm jedoch einen Strich durch die Rechnung und versagte den Abzug der Kosten mit der Begründung, es handele sich um Kosten der privaten Lebensführung. Hiergegen wehrte sich der Unternehemer. Seiner Auffassung nach war die Feier massgeblich betrieblich veranlasst. Leider wollte auch das Finanzgericht Cottbus seiner Auffassung nicht folgen.Das Finanzgericht stellte fest, dass eine Geburtstagsfeier stets privaten Charakter habe, selbst wenn dazu, wie der Kläger vorgetragen hatte, Freunde nicht eingeladen waren. Damit lagen sogenannte gemischt veranlasste Aufwendungen vor, die teils – die Geburtstagsfeier betreffend – privat und teils – das Unternehmensjubiläum betreffend – betrieblich veranlasst waren. Da solche eng miteinander verbundenen und nicht trennbaren Aufwendungen nach dem sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot insgesamt steuerlich nicht geltend gemacht werden dürfen, kam ein Betriebsausgabenabzug nicht, und zwar auch nicht teilweise, in Betracht. Quelle: Finanzgericht Berlin Brandenburg Dies könnte Sie auch interessieren:
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