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berufsbedingte Umzugskosten steuerlich geltend machen
Montag, den 16. Januar 2012 um 09:11 Uhr
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Welche Kosten das Finanzamt bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen berufsbedingten Umzug steuermindernd anerkennt, lässt sich aus dem Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten - kurz BUKG - ableiten. Demnach sind folgende Kosten absetzbar: Beförderungsauslagen Die Kosten für das Einpacken, Beladen, Befördern , Auspacken und Aufstellen des Umzugsgutes sind grundsätzlich bei Vorliegen entsprechender Nachweise unbeschränkt abziehbar. Reisekosten Fahrtkosten und ggf. anfallende Übernachtungskosten im Zusammenhang mit dem Umzug können geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen. Mietentschädigung Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist der Altwohnung sowohl Miete in der alten als auch der neuen Wohnung zahlen müssen, können Sie die Miete der Alt-Wohnung berücksichtigen. Maklergebühren Die mit dem Umzug in eine Mietwohnung verbundenen Kosten für einen Makler oder ein Zeitungsinserat können steuerlich geltend gemacht werden. Kochherd/Öfen Kosten für die Anschaffung von neuen Möbeln sind grundsätzlich NICHT absetzbar. Ausnahme hiervon bilden die Anschaffungskosten für einen Kochherd (max. 230,08 EUR). Für die in manchem Altbau noch anzutreffenden Öfen können maximal 163,61 EUR je Raum geltend gemacht werden. Unterricht der Kinder Damit das Kind in der neuen Schule Anschluss findet, sind umzugsbedingte Unterrichtskosten abzugsfähig. Pro Kind können bei einem Umzug ab dem 1. August bis zu 1.617 Euro geltend gemacht werden Sonstige Umzugsauslagen Für sonstige Auslagen, bspw. das Umschreiben von Ausweisdokumenten oder Schönheitsreparaturen in der Alt-Wohnung erkennt der Fiskus folgende Pauschbeträge an:
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| Aktualisiert ( Donnerstag, den 24. November 2011 um 16:53 Uhr ) |





Umzüge aus beruflichen Gründen sind keine Seltenheit mehr. Dabei fallen oftmals hohe Kosten an, seien es Kosten für die Wohnungssuche, für Schönheitsreparaturen in der Alt-Wohnung, Transport- & Reisekosten, aber auch bspw. Unterrichtskosten für die Kinder, damit diese in der neuen Schule wieder Anschluss finden.