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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Mittwoch, den 18. Januar 2012 um 10:11 Uhr
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Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt, und hilft Betroffenen mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.380 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass der Alleinerziehende :
Insbesondere das Kriterium des "Alleinstehend" sein gestaltet sich für viele als problematisch. Denn es erfordert, dass man nicht mehr verheiratet ist, bzw. verheiratet und dauernd getrennt lebend. Zudem darf man grundsätzlich nicht mit einer weiteren volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Unschädlich sind volljährige Kinder
Schädlich hingegen sind bspw. volljährige Kinder, die erwerbstätig sind. Was aber ist mit dem Entlastungsbetrag, wenn man innerhalb eines Jahres wieder heiratet? Hier hat das Finanzgericht jüngst zugunsten einer alleinerziehenden Mutter entschieden, die im November heiratete und erst dann mit ihrem "neuen" Mann zusammen zog. In diesem Fall, so die Richter, ist der Entlastungsbetrag zeitanteilig bis einschließlich dem Monat der Heirat zu gewähren. Quelle: stbwp /FG Berlin Brandenburg  Dies könnte Sie auch interessieren:
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| Aktualisiert ( Mittwoch, den 18. Januar 2012 um 17:03 Uhr ) |





Alleinerziehende haben es nicht leicht. Um neben der Betreung des Kindes noch arbeiten gehen zu können, bedarf es viel familiärer Unterstützung oder alternativ erheblicher Kosten für die Betreuung des Kindes. Da dies nicht immer möglich ist, sind Alleinerziehende statistisch auch stärker von Armut bedroht als andere Haushalte.