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Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige
Montag, den 06. Februar 2012 um 10:26 Uhr
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Ausgenommen sind darüberhinaus unter anderem auch Neufahrzeuge. Beispiel: Erwirbt eine Privatperson in Polen Zigaretten und nimmt sie nach Deutschland mit, so fällt nur dann in Deutschland keine Tabaksteuer an, wenn die Waren für den persönlichen Bedarf des Reisenden oder seiner Familie bestimmt sind und von ihm selbst befördert werden. Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist ein tabaksteuerfreier Eigenbedarf auch dann gegeben, wenn eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat Zigaretten erwirbt, nach Deutschland mitnimmt und dann an Familienangehörige verschenkt. In dem vom BFH entschiedenen Streitfall waren die Großeltern und der Vater der Klägerin sowie die Klägerin selbst nach Polen gefahren, wo jedes Familienmitglied eine Stange Zigaretten einkaufte. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland schenkten die Großeltern und der Vater ihre Zigaretten der Klägerin. Auf der Heimreise geriet diese in eine mobile Zollkontrolle. Mit der Begründung, die Zigaretten seien in Polen nicht für den Eigenbedarf erworben worden und folglich in Deutschland zu versteuern, stellte der Zoll einen Großteil der Zigaretten sicher. Der BFH hat sich der Verwaltungsauffassung jedoch nicht angeschlossen. Er urteilte, dass auch derjenige seinen Eigenbedarf deckt, der aus eigenem Entschluss Geschenke für nahe Familienangehörige einkauft. Das Steuerprivileg steht demnach nicht nur Rauchern zu, die sich für den eigenen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten mit billigen Zigaretten eindecken. In den Genuss der steuerlichen Vorteile des Binnenmarkts kommen auch beschenkte Angehörige. Auch wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren für Familienmitglieder bestimmt sind, ändert dieser Umstand nichts am persönlichen Charakter des Erwerbs. Wird der Transport nicht selbst durchgeführt, sondern ein Transportunternehmen mit der Beförderung beauftragt, entfällt allerdings die Steuerfreiheit. Denn in diesen Fällen fehlt es an der Voraussetzung des Selbstverbringens. Quelle: Zoll / BFH  Dies könnte Sie auch interessieren:
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