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Steuerfreie Zigaretten für Familienangehörige
Montag, den 06. Februar 2012 um 10:26 Uhr

© Thomas Siepmann / Pixelio Pri­vat­per­sonen können auf Reisen in­ner­halb der EU Waren er­werben und diese wei­test­ge­hend ohne Ein­fuhr­ab­gaben nach Deutsch­land ein­führen, wenn die Waren für den per­sön­li­chen Be­darf und nicht für den Wei­ter­ver­kauf be­stimmt sind.  Für ver­brauch­steu­er­pflich­tige Waren (ua. Al­kohol/Tabak) gelten je­doch be­son­dere Vor­schriften.

Aus­ge­nommen sind dar­Ã¼ber­hinaus unter an­derem auch Neu­fahr­zeuge.

Bei­spiel: Er­wirbt eine Pri­vat­person in Polen Zi­ga­retten und nimmt sie nach Deutsch­land mit, so fällt nur dann in Deutsch­land keine Ta­bak­steuer an, wenn die Waren für den per­sön­li­chen Be­darf des Rei­senden oder seiner Fa­milie be­stimmt sind und von ihm selbst be­för­dert werden.

Nach einem ak­tu­ellen BFH-Ur­teil ist ein ta­bak­steu­er­freier Ei­gen­be­darf auch dann ge­geben, wenn eine Pri­vat­person in einem an­deren Mit­glied­staat Zi­ga­retten er­wirbt, nach Deutsch­land mit­nimmt und dann an Fa­mi­li­en­an­ge­hö­rige ver­schenkt.

In dem vom BFH ent­schie­denen Streit­fall waren die Groß­el­tern und der Vater der Klä­gerin sowie die Klä­gerin selbst nach Polen ge­fahren, wo jedes Fa­mi­li­en­mit­glied eine Stange Zi­ga­retten ein­kaufte. Nach ihrer Rück­kehr nach Deutsch­land schenkten die Groß­el­tern und der Vater ihre Zi­ga­retten der Klä­gerin. Auf der Heim­reise ge­riet diese in eine mo­bile Zoll­kon­trolle. Mit der Be­grün­dung, die Zi­ga­retten seien in Polen nicht für den Ei­gen­be­darf er­worben worden und folg­lich in Deutsch­land zu ver­steuern, stellte der Zoll einen Groß­teil der Zi­ga­retten si­cher.

Der BFH hat sich der Ver­wal­tungs­auf­fas­sung je­doch nicht an­ge­schlossen. Er ur­teilte, dass auch der­je­nige seinen Ei­gen­be­darf deckt, der aus ei­genem Ent­schluss Ge­schenke für nahe Fa­mi­li­en­an­ge­hö­rige ein­kauft. Das Steu­er­pri­vileg steht dem­nach nicht nur Rau­chern zu, die sich für den ei­genen Be­darf in an­deren Mit­glied­staaten mit bil­ligen Zi­ga­retten ein­de­cken. In den Ge­nuss der steu­er­li­chen Vor­teile des Bin­nen­markts kommen auch be­schenkte An­ge­hö­rige. Auch wenn die ver­brauch­steu­er­pflich­tigen Waren für Fa­mi­li­en­mit­glieder be­stimmt sind, än­dert dieser Um­stand nichts am per­sön­li­chen Cha­rakter des Er­werbs. Wird der Trans­port nicht selbst durch­ge­führt, son­dern ein Trans­port­un­ter­nehmen mit der Be­för­de­rung be­auf­tragt, ent­fällt al­ler­dings die Steu­er­frei­heit. Denn in diesen Fällen fehlt es an der Vor­aus­set­zung des Selbst­ver­brin­gens.

Quelle: Zoll / BFH

 

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Aktualisiert ( Montag, den 06. Februar 2012 um 13:12 Uhr )