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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Liechtenstein
Montag, den 23. Januar 2012 um 10:37 Uhr
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Das Abkommen enthält aber auch Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs, die verhindern, dass das Abkommen für die Zwecke einer Steuerumgehung genutzt wird. Durch die Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe wurde eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden vereinbart. Zudem enthält das Abkommen eine umfassende verbindliche Schiedsklausel. Diese Klausel gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird. Bereits im September 2009 hatten Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen nach OECD -Standard über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen abgeschlossen. Dieses Abkommen ist im Oktober 2010 in Kraft getreten. Das neue unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein enthält jedoch keine Vorschriften über Verfahren für eine anonyme abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften oder über für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein. Zur Erinnerung, eine derartige Vereinbarung wurde kürzlich mit der Schweiz getroffen und beschert dem deutschen Fiskus zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe. Gleichzeitig wahrt es jedoch weitestgehend das Schweizer Bankgeheimnis, da bei der pauschalen Abgeltungssteuer die Namen der deutschen Anleger grundsätzlich nicht preisgegeben werden. Das DBA Deutschland – Liechtenstein können Sie hier herunterladen Quelle: Bundesfinanzministerium / stbwp.com  Dies könnte Sie auch interessieren:
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| Aktualisiert ( Mittwoch, den 25. Januar 2012 um 18:33 Uhr ) |





Liechtenstein und Deutschland haben sich nach langen Verhandlungen auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Neu ist insbesondere die Entlastung grenzüberschreitender Beteiligungen von Quellensteuern, da Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen, vereinbart wurden.