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Steuertipps für Menschen mit Behinderung
Freitag, den 27. Januar 2012 um 10:37 Uhr

© Rainer Sturm/ PixelioMen­schen mit Be­hin­de­rungen haben es nicht leicht, einen Ihrer Qua­li­fi­ka­tion ent­spre­chenden Job mit ad­Ã¤quater Be­zah­lung zu finden. Zudem haben sie auf­grund Ihrer Be­hin­de­rung zwangs­läufig hö­here Auf­wen­dungen in fast allen Le­bens­lagen, bspw. durch hö­here Kosten für eine bar­rie­re­freie Woh­nung, oder aber auch für die Mo­bi­lität mit ei­genem PKW.

Um diese Nach­teile zu­min­dest par­tiell aus­zu­glei­chen, sehen die Steu­er­ge­setze viele Er­leich­te­rungen für Men­schen mit Be­hin­de­rung vor.So werden bei der Ein­kom­men­steuer be­stimmte Leis­tungen und Ein­nahmen des Be­hin­derten steu­er­frei ge­stellt (bspw. Leis­tungen aus einer Kran­ken­ver­si­che­rung, aus einer Pfle­ge­ver­si­che­rung und aus der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung), und dar­Ã¼ber hinaus be­hin­de­rungs­be­dingte („Mehr")Auf­wen­dungen steu­er­min­dernd als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung oder aber als Wer­bungs­kosten bzw. Be­triebs­aus­gaben be­rück­sich­tigt.

Es be­stehen aber nicht nur Steu­er­ver­güns­ti­gungen für die ei­gene Be­hin­de­rung, son­dern auch für die­je­nigen, die Kosten für an­dere Be­hin­derte über­nehmen.So können ggf. Krank­heits- oder pfle­ge­be­dingte Auf­wen­dungen, die man bspw. für die El­tern über­nommen hat, als au­ÃŸer­ge­wöhn­liche Be­las­tung gel­tend ge­macht werden. Bei be­hin­derten Kin­dern wird zudem unter Um­ständen ohne Al­ters­be­gren­zung Kin­der­geld oder Kin­der­frei­be­träge ge­währt.

Neben den ge­nannten Ver­güns­ti­gungen für die Ein­kom­men­steuer gibt es je­doch auch Ver­güns­ti­gungen in an­deren Steu­er­arten.

Bei der Um­satz­steuer werden bei­spiels­weise die meisten Um­sätze von blinden Un­ter­neh­mern, die nicht mehr als 2 An­ge­stellte be­schäf­tigen, steu­er­frei ge­stellt.

Und schwer­be­hin­derte Men­schen werden von der Kraft­fahr­zeug­steuer für Ihren ei­genen PKW be­freit, wenn Sie durch einen amt­li­chen Aus­weis mit den Merk­zei­chen »H«, »Bl« oder »aG« nach­weisen, dass sie hilflos, blind oder au­ÃŸer­ge­wöhn­lich geh­be­hin­dert sind.

Das Fi­nanz­mi­nis­te­rium Baden-Würt­tem­berg hat zu diesem mehr als kom­plexen Thema einen le­sens­werten Rat­geber (Stand 2009) her­aus­ge­bracht, den Sie hier her­un­ter­laden können. Und auch das Fi­nanz­mi­nis­te­rium Schleswig Hol­stein hat einen sogar noch etwas aus­führ­li­cheren Rat­geber (Stand 2011) her­aus­ge­bracht, den Sie hier her­un­ter­laden können. Für eine in­di­vi­du­elle Be­ra­tung zum Thema stehen wir selbst­ver­ständ­lich eben­falls zur Ver­fü­gung.

 Quelle:  stbwp.com

 

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Aktualisiert ( Montag, den 27. Februar 2012 um 16:32 Uhr )