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Darlehen bei Erwerb eines gemischt-genutzten Gebäudes
Montag, den 21. September 2009 um 09:57 Uhr
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| Aktualisiert ( Montag, den 21. September 2009 um 14:31 Uhr ) |





Der Käufer eines Gebäudes, das teilweise selbst genutzt und teilweise vermietet wird, kann ein Kaufpreisdarlehen, das einen Teil des Kaufpreises abdeckt, grundsätzlich dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen und damit diese Darlehenszinsen als Werbungskosten in voller Höhe bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dieses Zuordnungsrecht des Immobilienkäufers und Vermieters nun aktuell bestätigt. Dies ist allerdings an