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Ist ein Verbot der geschäftlichen Nutzung einer Mietwohnung möglich?
Montag, den 21. September 2009 um 10:06 Uhr

© Peter Kirchhoff / PIXELIONach einer Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) müssen in einer „zu Wohn­zwe­cken“ ver­mie­teten Woh­nung frei­be­ruf­liche oder ge­werb­liche Ak­ti­vi­täten des Mie­ters, die nach außen hin in Er­schei­nung treten, vom Ver­mieter grund­sätz­lich nicht ge­duldet werden. Im Ein­zel­fall muss der Ver­mieter aber nach Treu und Glauben eine teil­ge­werb­liche Nut­zung er­lauben. Dies ist ins­be­son­dere dann der Fall, wenn es sich dabei um eine Tä­tig­keit han­delt, von der auch bei Pu­bli­kums­ver­kehr keine stär­keren Ein­wir­kungen auf die Miet­woh­nung oder die üb­rigen Mieter aus­gehen als bei einer üb­li­cher­weise reinen Wohn­nut­zung. Al­ler­dings trägt hierfür der Mieter die Be­weis­last.



Aktualisiert ( Mittwoch, den 17. März 2010 um 19:57 Uhr )