Besonderheiten der Differenzbesteuerung

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Wenn Händler verstärkt Waren von Privatpersonen erwerben, kann die Differenzbesteuerung eine interessante Gestaltung sein, um die Umsatzsteuerlast nachhaltig zu minimieren.

Daher ist das Modell in vielen Branchen auch sehr beliebt, beispielsweise bei KFZ Händlern und Antiquitätenhändlern.

Denn grundsätzlich müsste der Händler in solchen Fällen auf den vollen Verkaufspreis Umsatzteuer zahlen, hat aber im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug aus der Einkaufsrechnung, da von Privat erworben.

Wählt der Händler hingegen die Differenzbesteuerung, fällt nur auf die „Marge" des Händlers Umsatzsteuer an, also auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

In diesen Fällen dürfen Händler jedoch die Umsatzsteuer nicht in der Rechnung ausweisen: Außerdem muss in der Rechnung ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung erfolgen.

Der Käufer hat jedoch aus einer derartigen Rechnung auch keinen Vorsteuerabzug. Das Modell ist somit besonders bei Verkäufen an Privatpersonen interessant.

Um in den Genuss der Differenzbesteuerung zu kommen, müssen Händler jedoch besondere Aufzeichnungen führen. Für jeden mittels Differenzbesteuerung verkauften Gegenstand muss der Einkaufspreis, der Verkaufspreis und die resultierende Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer festgehalten werden.

Autor: T. Hecker