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Betriebswirtschaftliche Beratung
Samstag, den 13. November 2010 um 12:14 Uhr
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© Falko Matte - Fotolia

Die An­for­de­rungen an das Un­ter­neh­mens­ma­na­ge­ment werden immer um­fang­rei­cher. Daher ist eine fun­dierte Wirt­schafts­be­ra­tung für uns un­trennbar mit den Leis­tungen einer guten Steu­er­be­ra­tung ver­bunden. Die Er­fah­rungen aus un­serer um­fang­rei­chen Prü­fungs­tä­tig­keit sind dafür von großem Wert.

 

Un­sere Leis­tungen:

 

Exis­tenz­grün­dungen

Für eine Exis­tenz­grün­dung ist eine gute Ge­schäfts­idee maß­geb­lich. Um je­doch aus einer Idee ein er­folg­rei­ches Ge­schäft zu ent­wi­ckeln, be­darf es einer sorg­fäl­tigen Vor­be­rei­tung.

Daher un­ter­stützen wir Exis­tenz­gründer be­reits früh­zeitig in der Phase der Grün­dungs­vor­be­rei­tung, sei es bei der Prü­fung Ihres Un­ter­neh­mens­kon­zeptes, der Er­stel­lung Ihres Busi­ness Planes, den not­wen­digen Pla­nungs­rech­nungen, der Rechts- & Stand­ort­wahl , der Be­an­tra­gung öf­fent­li­cher För­der­mittel, bis hin zur An­mel­dung.

Dar­Ã¼ber hinaus können wir Ihnen bei dem Aufbau einer ge­eig­neten edv-ge­stützten Un­ter­neh­mens­or­ga­ni­sa­tion helfen, die alle Pro­zesse von der Be­stel­lung über die Aus­lie­fe­rung bis zur Rech­nungs­stel­lung und dem For­de­rungs­ma­na­ge­ment ab­bildet. Ebenso können wir Ihnen ein Buch­hal­tungs­system ein­richten, mit dem Sie auch ohne Vor­kennt­nisse steu­er­liche Pflichten wie bei­spiels­weise die mo­nat­liche Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung be­wäl­tigen können.

Auch nach der Grün­dung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei der Jah­res­ab­schlus­ser­stel­lung, der Steu­er­de­kla­ra­tion oder sons­tigen Fragen.

Un­ter­neh­mens­be­wer­tung

Es gibt viele Gründe für eine Un­ter­neh­mens­be­wer­tung, bspw. der Un­ter­neh­mens­kauf oder –ver­kauf, han­dels­recht­liche oder steu­er­liche Er­for­der­nisse, das Aus­scheiden von Ge­sell­schaf­tern oder fa­mi­li­en­recht­liche Re­ge­lungen.

Dabei stellt sich in jedem Fall die Frage der Werter­mitt­lung. Be­stimmt sich der Wert des Un­ter­neh­mens al­leine durch den Wert der Ver­mö­gens­ge­gen­stände ab­züg­lich der Schulden, oder sind auch Er­träge der Zu­kunft, die Li­qui­dität, das Wissen und Know How der Firma und seiner Mit­ar­beiter, die Wett­be­werbs­si­tua­tion oder der An­lass der Be­wer­tung  wert­be­stim­mend.

Für eine kor­rekte Be­wer­tung gilt es daher, aus einer Reihe zu­läs­siger Me­thoden die für den Ein­zel­fall beste Vor­gangs­weise zu wählen:

  1. Sub­stanz­wert­me­thode - Ver­mö­gens­ge­gen­stände minus Schulden

  2. Er­trags­wert­me­thode - Die zu­künf­tigen ent­zieh­baren fi­nan­zi­ellen Über­schüsse

  3. Eine ge­wich­tete Kom­bi­na­tion von Er­trags- und Sub­stanz­wert­me­thoden

  4. Ver­gleichs­wert­me­thode - Was kosten die an­deren

Als Steu­er­be­rater und Wirt­schafts­prüfer können wir für Sie als neu­traler Gut­achter fun­gieren oder aber auch auf den An­lass be­zo­gene in­di­vi­du­elle Be­wer­tungen  vor­nehmen.

Due-Di­li­gence-Prü­fungen

Due Di­li­gence, be­kannt als „Sorg­falts­pflicht“, be­zeichnet die „ge­bo­tene Sorg­falt“, mit der bspw. im Fall von kon­kreten Kau­fab­sichten ein Un­ter­nehmen vor der  Un­ter­neh­mens­be­wer­tung un­ter­sucht wird.

Im Fokus dieser Un­ter­su­chung stehen Bi­lanzen, recht­liche und fi­nan­zi­elle Ri­siken, die stra­te­gi­sche Po­si­tio­nie­rung, per­so­nelle und sach­liche Res­sourcen, Um­welt­lasten und alle weiter Um­stände, die einem Kauf im Wege stehen könnten. Es geht somit  um die Er­mitt­lung von ent­schei­dungs­re­le­vanten In­for­ma­tionen.

Wir un­ter­stützen Sie hierbei mit den fol­genden Ana­lysen:

  • der recht­li­chen Si­tua­tion ( Legal Due Di­li­gence)

  • der steu­er­li­chen Si­tua­tion ( Tax Due Di­li­gence)

  • der fi­nanz­wirt­schaft­li­chen Si­tua­tion ( Fi­nan­cial Due Di­li­gence)

  • der be­trieb­li­chen Pro­zesse ( Ope­ra­tional Due Di­li­gence)

  • der IT-Qua­lität und -Si­cher­heit ( IT Due Di­li­gence)

 

Fi­nanz­wesen & Kos­ten­rech­nung

 

Die Kos­ten­rech­nung wird oft­mals fälsch­li­cher­weise mit der Fi­nanz­buch­hal­tung ver­wech­selt. Es be­stehen je­doch we­sent­liche Un­ter­schiede.

So ist die Fi­nanz­buch­hal­tung vor­wie­gend nach außen ge­richtet . Ihre Auf­gabe be­stehen in der Er­fas­sung aller Ge­schäfts­vor­fälle sowie der Auf­stel­lung des Jah­res­ab­schlusses ent­spre­chend der han­dels- & steu­er­recht­li­chen Vor­schriften. Die Fi­nanz­buch­hal­tung ist ver­gan­gen­heits­be­zogen und richtet sich vor­wie­gend an Ge­sell­schafter, Gläu­biger und den Fiskus.

Die Kos­ten­rech­nung hin­gegen ist nach innen ge­richtet. Haupt­auf­gaben sind Wirt­schaft­lich­keits­rech­nungen und die Kal­ku­la­tion von Kosten und Er­lösen für Pro­dukte bzw. Dienst­leis­tungen sowie deren Über­wa­chung. Die Kos­ten­rech­nung ist vor­wie­gend ge­gen­warts- und zu­kunfts­ori­en­tiert und richtet sich an die Un­ter­neh­mens­füh­rung.

Bei Fragen rund um das Thema Fi­nanz­wesen & Kos­ten­rech­nung stehen wir Ihnen zur Seite, sei es bei der Aus­wahl , der Ein­rich­tung, der Op­ti­mie­rung, der Mo­der­ni­sie­rung oder der Er­wei­te­rung eines für Ihre in­di­vi­du­ellen Be­dürf­nisse ge­eig­neten Fi­nanz­buch­hal­tungs- oder Kos­ten­rech­nungs­sys­tems.

 

 

Fi­nanz & Li­qui­di­täts­pla­nung

Zah­lungs­ströme ef­fi­zient planen und ma­nagen.

Auf­grund des starken Wett­be­werbs- und Preis­drucks er­leben viele kleine und mitt­lere Un­ter­nehmen teil­weise dras­ti­sche Mar­gen­ein­brüche.

Dar­Ã¼ber hinaus werden aus­ste­hende For­de­rungen zu­neh­mend später be­gli­chen, oder fallen mit­unter auch ganz aus. Das Re­sultat sind Li­qui­di­täts­eng­pässe, die die Exis­tenz des Un­ter­neh­mens be­drohen.

Eine Li­qui­di­täts- und Fi­nanz­pla­nung hilft hier, vor­aus­sicht­liche Zah­lungs­mit­tel­ströme der Zu­kunft ab­zu­bilden, um so Eng­pässe recht­zeitig er­kennen zu können. Hierbei ist zu be­achten, dass bspw. sai­sonale Ein­flüsse kurz­fristig zu deut­li­chen Ver­schie­bungen in der Li­qui­dität führen können, daher sollte eine Pla­nung über einen ge­eig­neten Pla­nungs­ho­ri­zont er­folgen.

Sind nun­mehr Fi­nanz­mit­te­leng­pässe recht­zeitig iden­ti­fi­ziert, haben Sie noch die Mög­lich­keit gegen zu steuern, bspw. durch das kon­se­quente Ein­treiben aus­ste­hender For­de­rungen, die Ver­kür­zung von Zah­lungs­zielen, das Ver­schieben von In­ves­ti­tionen und vieles mehr.

Wir un­ter­stützen Sie bei der Ein­rich­tung einer ge­eig­neten fle­xiblen Li­qui­di­täts- und Fi­nanz­pla­nung, und ent­wi­ckeln mit Ihnen bei iden­ti­fi­zierten Eng­pässen recht­zeitig ge­eig­nete Maß­nahmen, denn agieren ist sinn­voller als rea­gieren.

Fa­mily Of­fice

Ei­gentum ver­pflichtet - In­haber von Fa­mi­li­en­un­ter­nehmen und Fa­mi­li­en­ver­mögen haben mit Blick auf die Zu­kunft in be­son­derem Maße Her­aus­for­de­rungen zu be­wäl­tigen. Sie müssen si­cher stellen, dass  der Ver­mö­gens­stock er­halten und aus­ge­baut wird, um sich selbst und der nach­fol­genden Ge­ne­ra­tion eine an­ge­mes­sene Ver­sor­gung zu ga­ran­tieren. Dabei muss ins­be­son­dere ver­hin­dert werden, das die kom­menden Ge­ne­ra­tionen das Ge­schaf­fene bspw. durch un­Ã¼ber­legte Hand­lungen oder fa­mi­liäre Strei­tig­keiten binnen kür­zester Zeit ver­nichten.

Zudem bindet auch die kon­ti­nu­ier­liche Ver­wal­tung des über die Jahre auf­ge­bauten Ver­mö­gens Zeit und Kraft, da viele Ver­mö­gens­in­haber nicht über qua­li­fi­ziertes Per­sonal ver­fügen, dass Sie mit der Auf­gabe be­trauen könnten.

In diesem Zu­sam­men­hang un­ter­stützen und ent­lasten wir Ver­mö­gens­in­haber mit un­serem ganz­heit­li­chen Be­ra­tungs­an­satz im Be­reich Fa­mily Of­fice.

Durch ein Ver­mö­gens­con­trol­ling und  -re­por­ting er­halten Sie einen struk­tu­rierten Über­blick über ihre kom­plette Ver­mö­gens- Fi­nanz und Er­trags­lage aus einer Hand.  Dabei tragen wir für Sie die re­le­vanten In­for­ma­tionen aus einer Viel­zahl von un­ter­schied­li­chen Quellen wie Im­mo­bi­li­en­ver­walter, Banken, Ver­si­che­rungen, Jah­res­ab­schlüssen zu­sammen, und be­reiten diese für Sie ver­ständ­lich auf. Dies er­mög­licht Ihnen zeitnah qua­li­fi­zierte In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen zu treffen. Im Ge­gen­satz zu vielen Banken und an­deren Ver­mö­gens­ver­wal­tern be­treiben wir hierbei KEINE An­la­ge­be­ra­tung, da dies mit einer un­ab­hän­gigen Be­ra­tung nicht zu ver­ein­baren ist.

Dar­Ã¼ber hinaus un­ter­stützen wir Sie mit un­serem ge­samten Re­per­toire von Steu­er­be­ra­tungs- Wirt­schafts­prü­fungs- und sons­tigen Dienst­leis­tungen, sei es im Hin­blick auf eine ge­eig­nete Nach­fol­ge­pla­nung, eine op­ti­male lang­fris­tige steu­er­liche Ge­stal­tung, eine Un­ter­neh­mens­be­wer­tung bei Kauf oder Ver­kauf uvm.

Haben Sie Fragen zu un­seren Leis­tungen?

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Aktualisiert ( Samstag, den 22. Oktober 2011 um 12:06 Uhr )