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Steuerberatung
Montag, den 15. November 2010 um 13:36 Uhr
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© Falko Matte - Fotolia

Die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gungen sind im ste­tigen Wandel und be­dürfen einer sorg­fäl­tigen Ana­lyse und Pla­nung der Aus­wir­kungen. Wir be­rück­sich­tigen daher alle ak­tu­ellen steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Aspekte und de­cken in un­serem Be­ra­tungs­ka­talog das ge­samte Leis­tungs­spek­trum eines Steu­er­be­ra­ters ab.

 

Un­sere Leis­tungen:

 

Jah­res­ab­schlus­ser­stel­lung

Ziehen Sie Bi­lanz – mit Ihrem Jah­res­ab­schluss, dem rech­ne­ri­schen Ab­schluss Ihres kauf­män­ni­schen Ge­schäfts­jahres.

Der Jah­res­ab­schluss stellt die fi­nan­zi­elle Lage und den Er­folg eines Un­ter­neh­mens fest und bein­haltet den Ab­schluss der Buch­hal­tung, die Zu­sam­men­stel­lung von Do­ku­menten zur Rech­nungs­le­gung sowie deren Prü­fung, Be­stä­ti­gung und Ver­Ã¶f­fent­li­chung.

Auf­bauend auf der Buch­hal­tung er­stellen wir zeitnah Ihren Jah­res­ab­schluss unter Aus­schöp­fung der für Sie vor­teil­haften steu­er­li­chen Mög­lich­keiten.

Dies um­fasst, so­weit ge­wünscht, den Ab­schluss der An­la­gen­buch­hal­tung, die pe­ri­oden­ge­rechte Ab­gren­zung von Auf­wand und Er­trag, Rück­stel­lungs- und Steu­er­be­rech­nungen, den An­hang, die Ver­Ã¶f­fent­li­chung, die Ge­winn­ver­tei­lung und die re­sul­tie­renden Steu­er­de­kla­ra­tionen.

Fi­nanz­buch­hal­tungen

Wer seine Buch­füh­rung im Griff hat, hat auch sein Un­ter­nehmen im Griff. Denn: Eine or­dent­liche Buch­füh­rung in­for­miert über die Er­trags­lage und die fi­nan­zi­elle Si­tua­tion eines Un­ter­neh­mens.

Mit der Fi­nanz­buch­hal­tung - kurz auch FIBU ge­nannt - werden alle Ge­schäfts­fälle lückenlos und sys­te­ma­tisch auf­ge­zeichnet.

Wir un­ter­stützen Sie bei der Aus­wahl und Ein­rich­tung eines neuen Fi­nanz­buch­hal­tungs­sys­tems, oder mo­der­ni­sieren und op­ti­mieren Ihre be­ste­hende Buch­hal­tung, bei­spiels­weise durch Im­ple­men­tie­rung einer be­leg­losen Buch­hal­tung oder einer au­to­ma­ti­schen Ver­ar­bei­tung Ihres Zah­lungs­ver­kehrs.

Dar­Ã¼ber hinaus stehen wir Ihnen bei der Bi­lan­zie­rung Ihrer Ge­schäfts­vor­fälle mit Rat und Tat zur Seite, vor Ort oder auch vir­tuell über unser In­ternet Fern­be­treu­ungs­modul. Bei Be­darf über­nehmen wir auch Ihre kom­plette Buch­füh­rung, damit Sie sich auf das We­sent­liche kon­zen­trieren können, Ihr Ge­schäft.

Lohn­buch­hal­tungen

Auf­grund der kom­plexen Ge­setz­ge­bung ist die lau­fenden Lohn-und Ge­halts­ab­rech­nungen für viele ein "Buch mit sieben Sie­geln".

Die lau­fende Lohn­ab­rech­nung für die Mit­ar­beiter ist zudem mit er­heb­li­chem Ar­beits­auf­wand ver­bunden, ins­be­son­dere wenn Mit­ar­beiter nicht voll­be­schäf­tigt sind oder sich die An­zahl der Mit­ar­beiter häufig än­dert (z.B. bei Mit­ar­beiten, die Stun­den­weise ab­ge­rechnet werden).

Auch hier können wir Ihnen bei der kom­plexen The­men­stel­lung mit Rat und Tat zur Seite stehen, oder aber auch die Lohn- und Ge­halts­ab­rech­nungen für Ihre Ar­beit­nehmer , sowie die Lohn­steu­er­vor­an­mel­dungen für das Fi­nanzamt und die Mel­dungen an die So­zi­al­ver­si­che­rungs­träger über­nehmen. Sie haben die Wahl!

 

Steu­er­ge­stal­tungs­be­ra­tung

Prä­ventiv lässt sich mehr ge­stalten im Nach­hinein - Um Ihre steu­er­li­chen Ge­stal­tungs­spiel­räume op­timal aus­nutzen zu können und somit Ihre Steu­er­last zu senken, ist eine proak­tive Steu­er­pla­nung un­ab­dingbar.

Dazu be­darf es einer ein­ge­henden Ana­lyse Ihrer steu­er­li­chen Aus­gangs­lage sowie der in naher und ferner Zu­kunft zu er­war­tenden Er­träge. An­hand dieser Ana­lyse er­ar­beiten wir für Sie steu­e­r­opti­mierte Kon­zepte, die auf Ihre in­di­vi­du­elle Si­tua­tion und Be­dürf­nisse zu­ge­schnitten sind.

Wir zeigen Ihnen die steu­er­li­chen Kon­se­quenzen ver­schie­dener Sze­na­rien auf. Wir helfen Ihnen die Ge­stal­tungs­mög­lich­keiten des Steu­er­rechts op­timal aus­zu­schöpfen, um so Ihre Steu­er­be­las­tung nach­haltig zu mi­ni­mieren.

 

pri­vate und be­trieb­liche Steu­er­er­klä­rungen

Die Steu­er­er­klä­rung ist für viele Steu­er­zahler ein jähr­lich wie­der­keh­rendes Übel. Das Steu­er­recht ist in­zwi­schen so kom­plex und ver­worren, dass es für den Laien kaum zu durch­schauen ist.

Trotz aller For­de­rungen und Be­teue­rungen nach Ver­ein­fa­chung werden Neu­re­ge­lungen häufig kom­pli­zierter. Dies be­trifft nicht nur die Steu­er­ge­setze, die in immer kür­zeren Ab­ständen ge­Ã¤n­dert werden, son­dern auch die Richt­li­nien, die An­wei­sungen der Fi­nanz­ver­wal­tung sowie die Ent­schei­dungen aus der Fi­nanz­recht­spre­chung, die sich zudem nicht selten wi­der­spre­chen.

Wir über­nehmen für Sie sämt­liche Steu­er­de­kla­ra­tionen , sei es die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung, die Er­klä­rung zur ge­son­derten Fest­stel­lung der Ein­künfte von Per­so­nen­ge­sell­schaften, die De­kla­ra­tion von Ka­pital- und Ver­mie­tungs­ein­künften, die Um­satz­steu­er­er­klä­rung, die Ge­wer­be­steu­er­er­klä­rung, die Kör­per­schaft­steu­er­er­klä­rung, die Erb­schaft­steuer / Schen­kung­steuer, etc. Dabei prüfen wir sämt­liche Ge­stal­tungs­mög­lich­keiten, die Ihre Steu­er­last re­du­zieren.

Prü­fung von Steu­er­be­scheiden

 

Nach Schät­zung des Bundes der Steu­er­zahler sind ein Drittel aller Steu­er­be­scheide feh­ler­haft.

Damit kein Geld ver­schenkt wird , ist eine sorg­fäl­tige Prü­fung Ihrer Be­scheide wichtig , um even­tu­elle Fehler des Fi­nanz­amtes vor einer end­gül­tigen Be­stands­kraft kor­ri­gieren zu können.

Hierfür gibt es je­doch Fristen, die be­achtet werden müssen

Wir prüfen Ihre Steu­er­be­scheide auf Herz und Nieren, und legen bei Ab­wei­chungen die geig­neten Rechts­mittel ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu ver­helfen.

 

 

Hil­fe­stel­lung bei Aus­ein­an­der­set­zungen mit dem Fi­nanzamt

Stress mit dem Fi­nanzamt? Es ist keine Sel­ten­heit, dass sei­tens der Fi­nanz­be­hörde Wer­bungs­kosten oder Be­triebs­aus­gaben nicht oder nicht voll­ständig aner­kannt werden. Dar­Ã¼ber hinaus werden mit­unter Ein­nahmen will­kür­lich ge­schätzt und an­schlie­ÃŸend hohe Steu­er­nach­zah­lungen unter An­dro­hung von Zwangs­geld ein­ge­for­dert.

Um sich gegen der­ar­tige Maß­nahmen er­folg­reich wehren zu können, müssen kom­plexe Re­geln und Fristen be­achtet werden.

Wir sind für Sie da, und helfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir nehmen Ihnen die Ver­hand­lungen mit dem Fi­nanz­be­hörden ab, legen die ge­eig­neten Rechts­mittel ein, und ver­treten Ihre In­ter­essen , falls not­wendig, auch vor den Fi­nanz­ge­richten.

 

 

Un­ter­stüt­zung und Ver­tre­tung bei Be­trieb­sprü­fungen

Sie be­schleicht ein un­gutes Ge­fühl, wenn eine Prü­fung ins Haus steht? Nicht ganz zu Un­recht. Hat sich der Be­trieb­sprüfer des Fi­nanz­amtes mit einer Prü­fungs­an­ord­nung bei Ihnen an­ge­kün­digt, ist oft drin­gender Hand­lungs­be­darf ge­geben, um steu­er­li­chen Schaden ab­zu­wenden.

Denn un­ge­nü­gend vor­be­reitet, können Sie sich durchaus durch un­nö­tige oder falsch in­ter­pre­tierte An­gaben ein Ei­gentor schießen.

Daher un­ter­stützen wir Sie be­reits im Vor­feld der Prü­fung durch vor­be­rei­tende Maß­nahmen (bspw. durch das Sichten Ihrer Un­ter­lagen), damit Sie einer Prü­fung mit der ge­bo­tenen Ge­las­sen­heit und Ruhe ent­ge­gen­sehen zu können.

Wäh­rend der Prü­fung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, und ver­legen, so­fern mög­lich und ge­wünscht, die Be­trieb­sprü­fung in un­sere Kanzlei . Nach Ab­schluss prüfen wir den Be­trieb­sprü­fungs­be­richt und ver­treten Ihre In­ter­essen in der Schluss­be­spre­chung.

nach­träg­liche Steu­er­de­kla­ra­tion (Selbst­an­zeige)

Das starke In­ter­esse des deut­schen Fiskus an legal oder il­legal er­wor­benen aus­län­di­schen Bank­daten bringt der­zeit immer mehr deut­sche An­leger  in Be­drängnis.

Eine straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige könnte für viele einen Ausweg aus der be­vor­ste­henden Hetz­jagd der Steu­er­fahn­dungen dar­stellen. We­sent­liche Vor­aus­set­zung hierfür ist eine recht­zei­tige und voll­stän­dige nach­träg­liche Mel­dung aus­län­di­scher Ka­pi­tal­er­träge. Denn so­bald die Fi­nanz­ver­wal­tung Kenntnis von einer „Steu­er­hin­ter­zie­hung“ hat , bspw. nach An­kauf und Aus­wer­tung ge­stoh­lener Bank­daten, ist eine straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige nicht mehr mög­lich.

Daher sollten Be­trof­fene bei akuter Auf­de­ckungs­ge­fahr nicht lange zö­gern. In diesem Fall sind kurz­fristig Ka­pi­tal­er­träge sowie an­re­chen­bare oder ab­zugs­fä­hige aus­län­di­sche Steu­er­be­träge für noch nicht ver­jährte Jahre zu er­mit­teln, und nach­zu­melden. Auf­grund der Nach­mel­dung  er­gehen an­schlie­ÃŸend für die be­trof­fenen Jahre neue Steu­er­be­scheide.  Um die Straf­be­freiung zu er­rei­chen, sind die  sich er­ge­benden Steu­er­nach­for­de­rungen zzgl. 6% Zinsen pro ver­spä­tetem Jahr der Mel­dung kurz­fristig an den Fiskus zu en­t­richten.

Wir un­ter­stützen Be­trof­fene bei der nach­träg­li­chen De­kla­ra­tion von in­län­di­schen und aus­län­di­schen Ein­künften. Dabei klären wir um­fas­send und dis­kret auf über Chancen und Ri­siken einer Selbst­an­zeige auf, vor Ort,  oder über unser ver­schlüs­seltes On­line Be­ra­tungs­system.

Haben Sie Fragen zu un­seren Leis­tungen?

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Aktualisiert ( Freitag, den 04. Februar 2011 um 21:49 Uhr )