Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditvergabe großer Darlehen hängt maßgeblich von einer positiven Kreditwürdigkeitsprüfung des Kreditnehmers ab. Demnach ist die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers gegeben, wenn dieser den ihm überlassenen Kredit zuzüglich Zinsen fristgemäß und vollständig an den Kreditgeber zurückzahlen kann.

Dabei können jedoch diverse Risiken der Rückzahlung entgegenstehen, die es vor Vergabe oder Verlängerung eines Kredites im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung abzuschätzen gilt.

Die rechtliche Grundlage für eine Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt sich aus § 18 KWG. Demnach sind Banken verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kreditnehmern offenlegen zu lassen, deren Kredite 750.000 Euro übersteigen.

Zusätzlich müssen Banken aufgrund der Basel Vorschriften Kredite abhängig von dem ermittelten Risko mit Eigenkapital absichern.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient daher als Entscheidungshilfe für die Banken hinsichtlich der Festlegung von Kredithöhe, Verzinsung, Tilgung und Laufzeit sowie für die Entscheidung über Gewährung oder Verlängerung von Krediten.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung umfasst dabei die folgenden Bereiche:

  • Prüfung der rechtlichen Verhältnisse
  • Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Prüfung der persönlichen Verhältnisse
  • Prüfung der Vermögenslage
  • Prüfung des Kreditstatus
  • Prüfung der Rentabilität
  • Prüfung der Sicherheiten