Jahresabschlussprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagevermögen und Anhang sowie ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.