Jahresabschlussprüfung

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagevermögen und Anhang sowie ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften unterliegen, unabhängig von Ihrer Größe, ebenfalls der gesetzlichen Prüfungspflicht.

Neben den gesetzlichen Erfordernissen gibt es aber auch Anlässe für eine freiwillige Abschlussprüfung. Durch eine derartige Prüfung kann bspw. das Bankenrating zu verbessert werden. Sie kann aber auch ratsam sein, um eine zusätzliche Kontrollinstanz als Ersatz für eine fehlende interne Revision im Unternehmen zu implementieren.

Zentrale Aufgabe der Abschlussprüfung ist, die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses zu verifizieren und dadurch das Vertrauen in das von der Geschäftsleitung aufgestellte Zahlenwerk zu stärken.

Wir führen seit über 30 Jahren Abschlussprüfungen nach allgemein anerkannten Grundsätzen durch. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes konzentrieren wir uns hierbei auf die wesentlichen Positionen des zu prüfenden Jahresabschlusses.

Um beim Mandanten durch die Prüfung so wenig wie möglich zeitliche und personelle Ressourcen zu beanspruchen, gestalten wir die Prüfung im Unternehmen vor Ort so effizient wie möglich. So bieten wir beispielsweise an, uns auf die FInanzbuchhaltung und falls vorhanden Dokumentenmanagementsystem des Unternehmens aufzuschalten. Dadurch entfällt für prüfungspflichtige Unternehmen vielfach die aufwendige manuelle Zusammenstellung von Buchhaltungsordnern sowie das Heraussuchen von Belegen.

 

hgUnser Ansprechpartner zum Thema Jahresabschlussprüfung

Hans.Georg Hecker
Wirtschaftsprüfer
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com

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