Jahresabschluss
Ziehen Sie Bilanz – mit Ihrem Jahresabschluss, dem rechnerischen Abschluss Ihres unternehmerischen Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage Erfolg des Unternehmens dar. Er dient nicht nur als Grundlage für die Besteuerung sondern richtet sich an den Unternehmer sowie seine Geschäftspartner.
Somit bildet der Jahresabschluss einerseits die Vergangenheit ab, und liefert gleichzeitig wichtige Informationen für zukünftige Entscheidungen. Seit 1972 erstellen wir belastbare Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. So unterschiedlich wie unsere Mandanten sind in der Regel auch Ihre Anforderungen. Deshalb berücksichtigen wir Ihre individuellen Besonderheiten, und erstellen den Jahresabschluss unter Ausschöpfung der für Sie vorteilhaften Wahlrechte.
Unser Leistungsspektrum bei Jahresabschlüssen im Einzelnen:
Übernahme der Buchhaltungsdaten
Wir können Buchhaltungen von Mandanten aus unterschiedlichsten Buchhaltungssystemen und Branchenlösungen übernehmen. Hierfür unterstützen wir auch beim Export der relevanten elektronischen Daten für den Jahresabschluss, vor Ort oder über unser Fernbetreuungsmodul via Internet. Alternativ dazu übernehmen wir auch nach wie vor gerne Buchhaltungen klassisch auf Papier.
Verprobung der Buchhaltung auf Plausibilität
Die Verprobung von Fremdbuchhaltungen ist ein wichtiger Schritt, um die Aussagekraft eines Jahresabschlusses zu erhöhen und gleichzeitig finanzielle Risiken bspw. bei Betriebsprüfungen zu minimieren.
Daher können unsere Abschlussexperten Buchhaltungen auf Herz und Nieren prüfen. Dazu gehören unter anderem Mängel bei der Umsatzsteuer, aber auch ungewöhnliche Abweichungen gegenüber dem Vorjahr
Abschluss der Finanzbuchhaltung
Der Abschluss der Finanzbuchhaltung enthält vielfältigste Abschlussbuchungen, um Erlöse und Kosten eines Geschäftsjahres korrekt abbilden zu können. Dies beinhaltet bspw. die Abgrenzung von Steuer- Miet- und Versicherungszahlungen sowie die steuermindernde Bildung von Rückstellungen.
Abschluss der Anlagenbuchhaltung
Anlagevermögen wirkt sich gewinn- und steuermindernd nur langfristig über die Abschreibung aus. Daher legen wir auch beim Abschluss des Anlagevermögens höchsten Wert darauf, eine für den Mandanten individuell passende Gestaltung zu entwickeln
Gewinnverteilung
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH & Co KG) verteilen Ihren Gewinn nicht zwingend nur nach Köpfen, sondern nach unterschiedlichsten Kriterien.
So erhalten bspw. einzelne Gesellschafter Vorabvergütungen, oder eine Verzinsung Ihres Gesellschafterkontos. Außerdem können Gesellschafter bei der Gewinnverteilung noch individuelle Kosten geltend machen, wie zum Beispiel die Darlehenszinsen für den Erwerb der Beteiligung
Anhang
Haftungsbeschränkte Kapital- und Personengesellschaften (u.a. GmbH, GmbH & Co KG) müssen in der Regel neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auch einen Anhang vorweisen und veröffentlichen. Er dient der Erläuterung des Zahlenwerks und muss vielfältigen handelsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Daher entlasten wir unsere Mandanten durch die Erstellung eines rechtskonformen Anhangs
Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
Haftungsbeschränkte Kapital- und Personengesellschaften müssen Ihren Jahressabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen oder zu mindestens hinterlegen. Diese Daten sind für jeden über das Internet einsehbar. Daher nutzen wir bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sämtliche größenabhängige Erleichterungen um sicher zu stellen, dass nur so viele Informationen wie zwingend nötig Preis gegeben werden.
Branchenvergleiche / Ranking
Unternehmer interessiert natürlich die Frage, wie sie gegenüber dem Wettbewerb wirtschaftlich abschneiden. Wir haben Zugriff auf aktuelle Vergleichszahlen aus über 400 Branchen können daher unseren Mandanten diese Frage beantworten. Dabei vergleichen wir nicht nur den erzielten Gewinn, sondern können auch einzelne Positionen wie bspw. den Umsatz oder Personal- und Materialaufwand analysieren.
Abschlussbesprechung
Bei Jahresabschlussbesprechung präsentieren wir unseren Mandanten die Ergebnisse unserer Arbeit. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die Übergabe eines hübsch gebundenen Jahresabschlusses. Vielmehr zeigen wir detailliert bedeutsame Unternehmensentwicklungen auf, die sich aus der Analyse des Jahresabschlusses ergeben und leiten hieraus praktische Handlungsempfehlungen ab. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei aktuellen unternehmerischen Entscheidungen, indem wir auch die wirtschaftliche Lage nach dem Abschlussstichtag einbeziehen.
Unser Ansprechpartner zum Thema Jahresabschlüsse
Dr. Frank Scheuß
Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com
Verwandte Leistungen
- Steuerbilanz oder Überleitung des steuerlichen Gewinns
- Erstellung der betrieblichen Steuerklärungen und elektronische Übermittlung an die Finanzbehörde
- Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörde
- Individuelle steuerliche Gestaltungen
- Steuererklärungen