Sie beschleicht ein ungutes Gefühl, wenn eine Prüfung ins Haus steht? Nicht ganz zu Unrecht. Hat sich der Betriebsprüfer des Finanzamtes mit einer Prüfungsanordnung bei Ihnen angekündigt, ist oft dringender Handlungsbedarf gegeben, um finanziellen Schaden abzuwenden.
Denn ungenügend vorbereitet, können Sie sich durchaus durch unnötige oder falsch interpretierte Angaben ein Eigentor schießen.
Wer wird geprüft?
Eine Betriebsprüfung kann jeden Unternehmer treffen, wenngleich auch mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit. Großbetriebe werden statistisch alle 4,7 Jahre geprüft, Mittelbetriebe alle 15,6 Jahre. Klein- & Kleinstbetriebe werden hingegen kaum geprüft. Der Grund hierfür ist trivial - bei größeren Betrieben ist schlichtweg mehr zu holen.
So wurden bei den in 2015 abgeschlossenen Fällen je geprüftem Großbetrieb durchschnittlich 307.978 Euro an Mehrsteuern erhoben, je Mittelbetrieb durchschnittlich 23.006 Euro, je Klein- & Kleinstbetrieb hingegen nur 16.369 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für eine Außenprüfung des Finanzamtes ergibt sich aus der Abgabenordnung und betrifft folgende Steuerpflichtige:
- Land- und Forstwirte , Gewerbetreibende oder Selbständige
- Steuerpflichtige, die für andere Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen haben (bspw. Lohnsteuer)
- Aufklärung von für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse (bspw. Privatier mit umfangreichen Vermietungseinkünften)
Im Rahmen der Betriebsprüfung dürfen zusätzlich zu dem zu prüfenden Unternehmen eventuell auch die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter, des GmbH Geschäftsführers sowie des Aufsichtsrats einbezogen werden.
Der zu prüfende Zeitraum hängt wiederum von der Größe des Unternehmens ab. So werden bei Großunternehmen in aller Regel Anschlussprüfungen vorgenommen, die an die letzte Prüfung anknüpfen, bei allen anderen Betrieben werden normalerweise drei zusammenhängende Jahre geprüft.
Der Ablauf der Prüfung
a) Prüfungsanordnung
Die Prüfung ist seitens der Finanzbehörde durch eine Prüfungsanordnung anzukündigen, die u.a. folgende Informationen enthalten muss:
- Rechtsgrundlage der Prüfung (siehe oben)
- Zu prüfende Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen
- Prüfungszeitraum
- Rechtsbehelfsbelehrung
Die Mitteilung über den voraussichtlichen Beginn und die Festlegung des Ortes der Außenprüfung kann mit der Prüfungsanordnung verbunden werden.
Dabei ist dem zu prüfenden Unternehmen eine angemessene Frist zur Vorbereitung zu gewähren, sie beträgt bei Großbetrieben 4 Wochen in anderen Fällen 2 Wochen. Die Frist kann jedoch auch entfallen, wenn andernfalls der Prüfungszweck gefährdet wird (bspw. Verdunkelungsgefahr).
b) Vorbereitung:
Mit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung beginnt die Uhr zu ticken. In Anbetracht der möglichen finanziellen Schäden aufgrund einer Betriebsprüfung empfiehlt es sich, nunmehr zeitnah einen geeigneten Steuerberater zu kontaktieren und die verbliebene Zeit sinnvoll zu nutzen.
Die Vorbereitung umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:
- allgemeine Verträge sowie Verträge mit nahen Angehörigen
(bspw. Gesellschaftsverträge, Tantieme- & Pensionszusagen , Miet & Darlehensverträge )
- Gewinnermittlungsunterlagen
(bspw. Bilanz, G+V, Kassenaufzeichnungen, Belegwesen)
- EDV
(bspw. Einrichtung eines beschränkten Zugangs für den Prüfer, Erstellung einer Prüfer-CD)
- Mitarbeiter
(bspw. Verhalten gegenüber dem Prüfer besprechen)
c) Prüfungsbeginn
Jetzt wird es ernst! Die Prüfung wird grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Unternehmens durchgeführt, falls hier nachweislich kein geeigneter Raum vorhanden ist alternativ in dem privaten Wohnraum des Unternehmers, der Amtsstelle oder bei dem Steuerberater.
Sofern die Prüfung nicht an einen anderen Ort verlagert wurde, ist dem Prüfer ein geeignetes Prüferzimmer zuzuweisen, Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen und Auskunftspersonen zu benennen.
Es empfiehlt sich, im Vorhinein Termine zur laufenden Information zu vereinbaren, damit man böse Überraschungen nicht erst am Ende der Prüfung erfährt, und ggf. noch abwenden kann.
d) Schlussbesprechung
Nach Abschluss der Prüfung hat der Steuerpflichtige Anspruch auf eine Schlussbesprechung, in der dem Steuerpflichtigen die Prüfungsfeststellungen mitgeteilt werden.
Damit man hier nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird, empfiehlt es sich, bspw. vorab Streitpunkte mit dem Prüfer zu klären oder die Berechnungsgrundlagen des Betriebsprüfers anzufordern und kritisch zu analysieren, um besser vorbereitet in die Schlussbesprechung zu gehen.
Bei der Schlussbesprechung sollten nunmehr die restlichen strittigen Sachverhalte diskutiert werden, und gegebenenfalls auf eine tatsächliche Verständigung mit dem Betriebsprüfer hingewirkt werden. Dabei ist die Bindungswirkung derartiger Kompromisse und der Besprechungsergebnisse zu beachten.
e) Prüfungsbericht
Der schriftliche Prüfungsbericht umfasst die Prüfungsergebnisse und deren finanzieller Auswirkung in Form einer Mehr- und Weniger Rechnung. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob Abweichungen gegenüber der Schlussbesprechung vorliegen und ob verbindliche Zusagen und tatsächliche Verständigungen berücksichtigt wurden. Eine Stellungnahme gegen den Prüfungsbericht ist gegebenenfalls zu erwägen
f) Steuerbescheide
Aufgrund der Erkenntnisse der Betriebsprüfung ergehen nunmehr neue Berichtigungsbescheide mit den Steuernachforderungen zuzüglich Verzinsung. Gegen diese Bescheide ist innerhalb der gesetzlichen Fristen ein Einspruch zulässig - sollte der Einspruch abgelehnt werden, besteht noch die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Unsere Unterstützung bei Betriebsprüfungen in Gütersloh und Umgebung
Wir unterstützen betroffene Unternehmer bereits im Vorfeld der Prüfung durch vorbereitende Maßnahmen (bspw. durch das Sichten Ihrer Unterlagen), damit Sie einer Prüfung mit der gebotenen Gelassenheit und Ruhe entgegen sehen können.
Während der Prüfung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, und verlegen, sofern möglich und gewünscht, die Betriebsprüfung in unsere Kanzlei . Nach Abschluss prüfen wir den Betriebsprüfungsbericht und vertreten Ihre Interessen in der Schlussbesprechung.
Unser Ansprechpartner für Betriebsprüfungen
Diplom Finanzwirt Hans-Georg Hecker
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com