Baukosten zum Erhalt einer Praxis

Wenn sich eine Arztpraxis neben einer Apotheke befindet, fördert das den Umsatz der Apotheke. Daher haben Apotheken ein ureigenes Interesse, Arztpraxen an sich zu binden.

Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Apotheker dem Arzt in der Nähe seiner Apotheke verbilligt Räume vermietet.

In einem aktuell entschiedenen Fall hatte eine Apothekerin die Kosten einer Umbaumaßnahme in der benachbarten Arztpraxis getragen, und verlangte die Umsatzsteuer aus den Baumaßnahmen vom Finanzamt zurück. Vermieter der Räumlichkeiten war der Schwiegervater der Apothekerin.

Die Umbaumaßnahmen beinhalteten erhebliche bauliche Veränderungen, um die Räume nach den Vorstellungen der Ärzte zu erweitern und für Ihre Nutzung zu verbessern. Mit den Umbaumaßnahmen wollte die Apothekerin verhindern, dass die Ärzte Ihren Standort verlagerten, da dies zu Umsatzeinbrüchen geführt hätte. Zuvor hätten die Ärzte von einem Krankenhaus das Angebot erhalten, in seine Nähe umzuziehen. Der Umzug wäre mit 500.000 Euro bezuschusst worden.

Dies konnte die Apothekerin durch die Umbaumaßnahmen verhindern, und sich so 44% Ihres Umsatzes durch Rezepte dieser Arztpraxis sichern.

Trotzdem verweigerte Ihr sowohl das Finanzamt, als auch das Finanzgericht den Vorsteuerabzug aus den Umbaumaßnahmen.

Die Richter begründeten Ihre ablehnende Haltung damit, dass die Baumaßnahmen nicht direkt und unmittelbar mit den Umsätzen der Apotheke zusammenhingen.
Anmerkung: Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falls wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Finanzgericht Düsseldorf
Autor: T. Hecker