Beratung für Handelsvertreter

Laut CDH Statistik sind in Deutschland rund 34.000 Unternehmen als Handelsvermittler tätig, dabei vertritt jede Handelsvertretung durchschnittlich 4,7 Unternehmen. 24% aller Handelsvertretungen werden von Einzelkämpfern geführt, weitere 63% beschäftigen zwischen 1 und 6 Mitarbeitern.

Somit bleibt bei den meisten Handelsvertretern neben der Vermittlungstätigkeit viel Arbeit für die Verwaltung Ihres Unternehmens hängen. Dabei haben Sie sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus steuerlicher Sicht einige Besonderheiten zu beachten.

wirtschaftliche Besonderheiten

Am Beginn der Tätigkeit steht der Abschluss mindestens eines Handelsvertretervertrages. Da mit einer Einzelvertretung oftmals die betrieblichen und privaten Kosten des Handelsvertreters nicht finanziert werden können, und zudem weitere Risiken bspw. bei der gesetzlichen Rentenversicherung drohen, entscheiden sich viele für eine Mehrfirmenvertretung. Hierbei sind jedoch die branchenüblichen Konkurrenzverbote zu beachten.

Zudem muss der Handelsvertreter im laufenden Betrieb jederzeit sicherstellen, dass neben der eigentlichen Vermittlungstätigkeit auch die administrative Abwicklung von Aufträgen, Reklamationen etc. funktioniert. Dies gestaltet sich naturgemäß bei Einzelkämpfern am schwierigsten.

Trotzdem stellt die Tätigkeit als Handelsvertreter für viele ein interessantes Berufsfeld dar. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für Handelsvertreter wissen wir, das die meisten Handelsvertreter insbesondere die mit dem Beruf verbundene Unabhängigkeit schätzen.

Außerdem ist das finanzielle Risiko als Handelsvertreter aufgrund geringer Investitionen in der Regel sehr überschaubar.

Steuerliche Besonderheiten

Handelsvertreter sind Unternehmer, mit allen Rechten und Pflichten. Daraus ergeben sich neben den handelsrechtlichen Eigenheiten auch einige steuerliche Finessen.

So muss der Handelsvertreter jährlich seinen Gewinn ermitteln und zudem regelmäßige Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben, bspw. für die Umsatzsteuer.

Da Handelsvertreter für fremden Namen und fremde Rechnung handeln, finden sich auf der Einnahmeseite im Wesentlichen Provisionsabrechnungen sowie Zusatzvergütungen. Hierbei können sich Besonderheiten bspw. bei der Vermittlung von grenzüberschreitenden Lieferungen ergeben.

Auf der Kostenseite stellen Personalkosten (soweit vorhanden) sowie Reisekosten die größten branchentypischen Positionen dar. Daher steckt in diesen Bereichen auch das höchste Streitpotential für Auseinandersetzungen mit dem Fiskus.

Bei den Personalkosten sind bspw. Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen sowie das Thema Scheinselbständigkeit bei „freien" Mitarbeiter klassische Themen bei Verhandlungen mit dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern.

Aber auch das Thema Reisekosten bietet vielfältigen Anlass für Diskussionen. Dies fängt beim Firmenwagen an, bzw. bei der Besteuerung der privaten Nutzung des Fahrzeugs (1 % Regelung oder „ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch). Aber auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sind zu nennen.

Da viele Handelsvertreter für die Verwaltung Ihres Unternehmens ein häusliches Büro eingerichtet haben, ergeben sich hieraus ebenfalls einige Besonderheiten.

Und selbst bei den branchentypischen Geschenken zeigt sich der Fiskus überaus kleinlich, von Streuwerbeartikel mal abgesehen.

Unsere Dienstleistungen für selbständige Handelsvertreter

Seit 1972 unterstützen wir Handelsvertreter in Ostwestfalen. Dabei begleiten wir unsere Mandanten in der Regel langjährig über alle Phasen Ihrer Selbständigkeit, von der Existenzgründung bis hin zur Nachfolge.

Unser Ziel ist es, durch eine proaktive Beratung Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Damit und durch die individuell abgestimmte Ausübung von rechtlichen Gestaltungsspielräumen mindern wir nachhaltig die Steuerlast unserer Mandanten.

Unser Ansprechpartner für Handelsvertreter

hg

Diplom Finanzwirt Hans-Georg Hecker
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com