Schweiz veröffentlicht Namen potentielle Steuerhinterzieher
Die Schweizer Steuerverwaltung hat am 20. Mai erstmals Namen möglicher Steuerhinterzieher im Internet veröffentlicht. Gelistet wurden 15 Personen und Gesellschaften, gegen die ein Auskunftsersuchen ausländischer Behörden vorliegt.
Unter den Namen finden sich mehrere „verdächtigte" Gesellschaften mit Sitz in Panama, aber auch eine in Deutschland geborene Person. Ob und inwieweit die Liste bald um weitere Namen ergänzt wird, ist derzeit noch unklar.
Mit der Nennung im Bundesblatt der schweizerischen Eidgenossenschaft werden Betroffenen darüber informiert, dass ausländische Stellen gegen Sie ermitteln und die Schweiz um Amtshilfe gebeten haben. Nach offiziellem Bekunden der eidgenössischen Steuerverwaltung werden aber nur diejenigen Bankkunden namentlich im Internet veröffentlicht, die anderweitig nicht zu erreichen waren.
Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass die Veröffentlichung des Namens eines deutschen Bankkunden die Anzahl von Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern wieder beflügeln wird. Dabei stehen Betroffene vor einem großen Dilemma. Denn einerseits ist Eile geboten, da eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wenn die Steuerhinterziehung der Finanzverwaltung bekannt ist. Andererseits erhöht eine überhastete Selbstanzeige das Risiko Fehlern. Dann ist die strafbefreiende Wirkung ebenfalls in Gefahr, wenn die Selbstanzeige vom Fiskus als unvollständig eingestuft wird.
Für eine individuelle und diskrete Beratung zum Thema Selbstanzeige stehen Hecker + Kollegen gerne zur Verfügung.
Quelle: eidgenössische Steuerverwaltung