Selbstanzeige

Das anhaltend starke Interesse des deutschen Fiskus an legal oder illegal erworbenen ausländischen Bankdaten bringt zunehmend deutsche Anleger in Bedrängnis. Eine strafbefreiende Selbstanzeige könnte für viele einen Ausweg aus der bevorstehenden Hetzjagd der Steuerfahndungen darstellen.

Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige und vollständige nachträgliche Meldung ausländischer Kapitalerträge. Denn sobald die Finanzverwaltung Kenntnis von einer „Steuerhinterziehung“ hat , bspw. nach Ankauf und Auswertung gestohlener Bankdaten, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Daher sollten Betroffene bei akuter Aufdeckungsgefahr nicht lange zögern. In diesem Fall sind kurzfristig Kapitalerträge sowie anrechenbare oder abzugsfähige ausländische Steuerbeträge für noch nicht verjährte Jahre zu ermitteln, und nachzumelden. Aufgrund der Nachmeldung ergehen anschließend für die betroffenen Jahre neue Steuerbescheide. Um die Strafbefreiung zu erreichen, sind die sich ergebenden Steuernachforderungen zzgl. 6% Zinsen pro verspätetem Jahr der Meldung kurzfristig an den Fiskus zu entrichten.

Wir unterstützen Betroffene bei der nachträglichen Deklaration von inländischen und ausländischen Einkünften. Dabei klären wir umfassend und diskret über Chancen und Risiken einer Selbstanzeige auf - vor Ort, telefonisch oder über unser verschlüsseltes Online Beratungssystem.

Unser Ansprechpartner zum Thema Selbstanzeige:

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Dr. Frank Scheuß
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com

Schweiz veröffentlicht Namen potentielle Steuerhinterzieher

Steuerberatung Selbstanzeige: Schweizer Bundesblatt

Die Schweizer Steuerverwaltung hat am 20. Mai erstmals Namen möglicher Steuerhinterzieher im Internet veröffentlicht. Gelistet wurden 15 Personen und Gesellschaften, gegen die ein Auskunftsersuchen ausländischer Behörden vorliegt.

Unter den Namen finden sich mehrere „verdächtigte" Gesellschaften mit Sitz in Panama, aber auch eine in Deutschland geborene Person. Ob und inwieweit die Liste bald um weitere Namen ergänzt wird, ist derzeit noch unklar.

Mit der Nennung im Bundesblatt der schweizerischen Eidgenossenschaft werden Betroffenen darüber informiert, dass ausländische Stellen gegen Sie ermitteln und die Schweiz um Amtshilfe gebeten haben. Nach offiziellem Bekunden der eidgenössischen Steuerverwaltung werden aber nur diejenigen Bankkunden namentlich im Internet veröffentlicht, die anderweitig nicht zu erreichen waren.

Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass die Veröffentlichung des Namens eines deutschen Bankkunden die Anzahl von Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern wieder beflügeln wird. Dabei stehen Betroffene vor einem großen Dilemma. Denn einerseits ist Eile geboten, da eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wenn die Steuerhinterziehung der Finanzverwaltung bekannt ist. Andererseits erhöht eine überhastete Selbstanzeige das Risiko Fehlern. Dann ist die strafbefreiende Wirkung ebenfalls in Gefahr, wenn die Selbstanzeige vom Fiskus als unvollständig eingestuft wird.

Für eine individuelle und diskrete Beratung zum Thema Selbstanzeige stehen Hecker + Kollegen gerne zur Verfügung.

Quelle: eidgenössische Steuerverwaltung

Verschärfung der Regeln für Selbstanzeigen

Schreiben Selbstanzeige

Wie bereits im Mai 2014 angekündigt, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Verschärfung der „strafbefreienden" Selbstanzeige beschlossen. Die Neuregelungen sollen ab 2015 in Kraft treten.

Die Spielregeln für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden zuletzt in 2011 geändert. Damals wurde verfügt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro möglich ist. Bei höheren Beträgen wurde jedoch von einer Verfolgung der Steuerhinterziehung abgesehen, wenn zusätzlich neben Steuern und 6% Zinsen pro Jahr ein Strafzuschlag gezahlt wurde.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies ab 2015 weiter verschärft werden. Zukünftig wird ein Strafzuschlag bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro fällig.

Aber auch der Strafzuschlag selbst wird stufenweise deutlich erhöht. Zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro ist ein Strafzuschlag von 10% vorgesehen, zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro sind es bereits 15 %. Darüber hinaus werden 25% Strafzuschlag fällig. Bislang beträgt der Strafzuschlag „lediglich" 5 %. Außerdem wird der Berichtigungszeitraum auch für einfache Steuerhinterziehungen auf 10 Jahre ausgeweitet.

Die Neuregelungen müssen noch bis Ende des Jahres vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.

Fazit:

Selbstanzeigen werden ab 2015 hei hohen Hinterziehungsbeträgen wegen gestiegener Strafzuschläge deutlich teurer. Außerdem müssen Betroffenen auch bei „einfachen" Steuerhinterziehungen bis zu 10 Jahre berichtigen.
Es könnte daher durchaus Sinn machen, noch in 2014 mit einer Selbstanzeige reinen Tisch zu machen. Für eine individuelle und diskrete Beratung zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor: Torsten Hecker
 

Schweizer Banken drängen Kunden zur Offenlegung

Bank

Nach dem gescheiterten Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wird es für deutsche Anleger mit undeklarierten Schweizer Kapitalerträgen brenzlig.

Dazu trägt nicht nur der vermehrte Ankauf von gestohlenen Schweizer Bankdaten durch den deutschen Fiskus bei. Denn auch die eidgenössischen Banken machen Druck. Viele Kreditinstitute stellen deutsche Kunden vor die Wahl. Entweder sie ermächtigen die Banken zur Offenlegung der Kapitalerträge gegenüber dem deutschen Fiskus oder die Konten werden geschlossen.

Sollten die Kunden einwilligen, werden um Rahmen der EU Zinsbesteuerung insbesondere folgende Informationen an das deutsche Wohnsitzfinanzamt übermittelt:

  • Name
  • Anschrift
  • Kontonummern
  • Zinszahlungen und ggf. Veräußerungserlöse

Betroffene sollten jedoch das EUZ Formular der Bank nicht vorschnell unterschreiben. Es empfiehlt sich zu klären, ob vorab eine Selbstanzeige beim Fiskus eingereicht werden sollte.

Denn sobald der Deutsche Fiskus nach Übermittlung der Schweizer Bank Kenntnis von undeklarierten Schweizer Kapitalerträgen hat, entfällt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige.
Dabei ist zu beachten, dass eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel sehr zeitaufwendig ist, da viele Informationen von den Schweizer Banken benötigt werden, die diskret beschafft und sorgfältig ausgewertet werden müssen.

Autor: Dipl. Kfm. Torsten Hecker

Geplante Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Politik

Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt ein kontroverses Thema. Nachdem sich die Finanzminister der Länder bereits bei Ihrer letzten Konferenz grundsätzlich auf eine Verschärfung der Regelungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige geeinigt hatten, wird es nun konkreter.

Demnach soll die strafbefreiende Selbstanzeige für reuige Steuersünder zwar im Grundsatz erhalten bleiben, aber in Zukunft umfangreicher abgegeben werden müssen und deutlich teurer werden.

Zwar müssen Betroffene wie bisher die fälligen Steuern + 6 % Zinsen pro Jahr mit der Selbstanzeige an den Fiskus überweisen. Zusätzlich wird aber ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro 10% Strafzuschlag fällig, ab einem Betrag von 100.000 Euro 15% und ab einem Betrag von 1.000.000 Euro sogar 20%. Bislang wird ein Zuschlag von „nur" 5% fällig, wenn mehr als 50.000,00 Euro hinterzogen wurden.

Darüber hinaus muss die strafbefreiende Selbstanzeige immer die letzten 10 Jahre umfassen, während bislang in einigen Fällen nur die letzten 5 Jahre genügten.

Wie zu erwarten steht der Bundesfinanzminister dem Vorstoß seiner Kollegen aus den Bundesländern wohlwollend gegenüber. Entsprechende Gesetzesänderungen sollen am 1. Januar in Kraft treten. Sollte dies geschehen , wird der Fiskus bis zum Jahresende wohl wieder einen starken Anstieg der Selbstanzeigen vermelden. Dabei dürften insbesondere Betroffene mit hohen bislang undeklarierten Einkünften motiviert sein, bis zum Jahresende eine Selbstanzeige abzugeben, um die deutlich steigenden Strafzuschläge der Zukunft zu vermeiden.

Eine formal korrekte Selbstanzeige bedarf einiges an Vorbereitungszeit, da sämtliche undeklarierten Einkünfte der letzten 10 Jahre aufwendig ermittelt werden müssen. Daher sollten Betroffene, die sich mit dem Gedanken einer Selbstanzeige befassen, gegebenenfalls schon vor einer beschlossenen Gesetzesänderung Vorbereitungen treffen. Dazu zählt unter anderem die Beschaffung der relevanten Informationen, bspw. bei Banken, Versicherungen oder Vermögensverwaltern. Diese müssen vor dem Hintergrund der individuellen Besonderheiten ausgewertet werden. Darauf aufbauend muss die Steuerbelastung dieser Einkünfte berechnet werden.

Anmerkung: Es ist nicht immer sinnvoll, den eigenen Steuerberater bei diesen Vorbereitungstätigkeiten einzubinden. Denn sollte man sich später gegen eine Selbstanzeige entscheiden, darf der Berater in Zukunft nicht mehr für sie tätig werden.

Sowohl bei der Ermittlung der noch nicht verjährten undeklarierten Einkünfte sowie Ihrer finanziellen Auswirkungen ist mit hoher Sorgfalt vorzugehen. Denn eine falsche Ermittlung der Hinterziehungsbeträge kann zu einem Verlust der angestrebten Strafbefreiung führen.

Über uns: Wir beraten mittelständische Unternehmen und Vermögensverwalter in allen steuerlichen Belangen. Dazu zählt auch die Unterstützung Betroffener bei der diskreten Vorbereitung und Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Für eine vertrauliche individuelle Beratung zu diesem Thema stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Frank Scheuß, Wp & StB
 

von mutmaßlichen Steuerhinterziehern, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben.

Finanzminister planen Verschärfung der Selbstanzeige

Schild Selbstanzeige

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Verschärfung der Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige geeinigt. Demnach sollen Selbstanzeigen zukünftig umfassender abgegeben werden müssen und für Steuersünder teurer werden.

Im Rahmen der Finanzministerkonferenz verständigte man sich darauf, dass zukünftig immer Steuern für die letzten 10 Jahre deklariert und nachgezahlt werden müssen, um eine Strafbefreiung zu erhalten.

Hinweis: Bislang gilt in der Regel strafrechtlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, sofern keine Steuerverkürzung „in großem Ausmaß“ vorliegt. Steuerlich gilt jedoch bereits heute eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Zudem soll bei Hinterziehungsbeträgen ab 50.000 Euro zukünftig zusätzlich zu den Steuern und Zinsen auch ein Strafzuschlag von 10% fällig werden. Bislang gilt ein Zuschlag von 5%.

Ob die Pläne der Finanzminister im Bundestag Gehör finden, bleibt abzuwarten.

Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium / stbwp

Bundesländer gegen Steuerhinterziehung

Schwarzgeld

Im Lichte der anstehenden Bundeswahlen haben sich die SPD regierten Bundesländer für eine stärkere Bekämpfung von Steueroasen und eine härtere Bestrafung von Steuerhinterziehung ausgesprochen.

So sollen nach dem Willen der Länder im Kreditwesengesetz Regeln geschaffen werden, mit denen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder der Verweigerung der Kooperation mit Steuerbehörden stärker sanktioniert werden können. Dazu soll ein gestuftes System von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, welches im äußersten Fall den Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften vorsehen soll.

Der Bundesrat hält es im Hinblick auf „Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.

Um diese Forderungen international durchzusetzen, sieht der Bundesrat es als probates Mittel an, Länder auf schwarze Listen zu setzen, die das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Informationsaustausch missachteten. Er fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage der schwarzen Liste für Steueroasen zu veranlassen und in diese Liste auch die Länder aufzunehmen, die zu keinem automatischen Informationsaustausch und nicht zur Beantwortung von Gruppenanfragen bereit sind.

Zudem vollen die Länder, das die Verjährungsfristen von Steuerhinterziehung verlängert werden. Insbesondere die 5- Jährige Verjährungsfrist für „einfache" Steuerhinterziehungen soll angehoben werden auf 10 Jahre. Die 10 Jährige Verjährungsfrist gilt derzeit bereits für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.

Quelle: Bundesrat / stbwp

Schweizer Bank CDs

CD-ROM

Der erneute Ankauf gestohlener Schweizer Bankdaten durch den Fiskus in NRW erhitzt die Gemüter.  Während NRW den Ankauf der Hehlerware als Notwehrmaßnahme gegen Steuerhinterzieher deklariert und sich durch gestiegener Selbstanzeigen bestätigt sieht, zeigen sich sowohl die Schweiz als auch die Bundesregierung gereizt.

Denn durch jede angekaufte Schweizer Bank-CD droht das seitens der Bundesländer noch nicht ratifizierte Steuerabkommen mit der Schweiz zu kippen. Dies scheint wohl auch der Plan im SPD regierten NRW zu sein, das im Bundesrat das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Eidgenossen blockiert und Neuverhandlungen fordert.

„Wir wollen ein Steuerabkommen mit der Schweiz – aber nicht dieses", argumentiert Rüdiger Messal, Staatssekretär im Finanzministerium NRW. „Der vorliegende Vertrag begünstigt Steuerbetrüger und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Ohne Änderungen kann NRW ihm nicht zustimmen." Von einem Affront gegen die Schweiz könne keine Rede sein. Das Vorgehen der Steuerfahnder richtet sich nicht gegen die Schweiz, sondern gegen deutsche Schwarzgeldbesitzer und ihre Helfer in Banken. Messal: „Die Schweizer Bürger haben das gleiche Interesse wie unsere ehrlichen Steuerzahler: Sie wollen Steuergerechtigkeit und dass Hinterziehern das Handwerk gelegt wird."

Die Bundesregierung hingegen findet andere Worte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wirft der nordrhein-westfälischen Landesregierung vor, bei der Steuerfahndung auf die Kooperation mit Kriminellen zu setzen.

Ungeachtet dessen erwartet die Steuergewerkschaft im Lichte des Ankaufs weiterer Steuer CDs einen Boom an Selbstanzeigen von mutmaßlichen Steuerhinterziehern, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben.

Steuersünder müssen mehr offenlegen

Steuersünder CD

Die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher müssen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft umfassender Hinterziehungen offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sogenannte Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden.

Bislang konnten Steuerhinterzieher schon mit Straffreiheit rechnen, wenn sie nur diejenigen Vergehen zugaben, bei denen sie Gefahr liefen, bald erwischt zu werden.

Ferner wird die strafbefreiende Wirkung auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld geknüpft. Ist der hinterzogene Betrag höher, bleibt der Hinterzieher nur dann straffrei, wenn er neben den Steuerbeträgen und Zinsen zusätzlich fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages zahlt.