Anforderungen an gemeinnützige Vereine

Verein

Laut einer Veröffentlichung des Bundesverbandes deutscher Vereine & Verbände e. V. sind in Deutschland über 600.000 eingetragene Vereine registriert.

Die meisten Vereine widmen sich dem Sport, gefolgt von der Freizeit- und Heimatpflege. Verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, genießt er zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, bspw. weitgehende Befreiung von der Gewerbesteuer, der Körperschaftssteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer.

Weiterhin greift in einigen Bereichen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Positiv für die Vereinsfinanzierung kommt hinzu, das Spenden an den Verein steuerlich absetzbar sind.

Diese Privilegien werden gewährt, damit Vereine ihre sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen können. Um jedoch in den Genuss dieser Steuerprivilegien zu kommen, muss der Verein vorab seine Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkennen lassen. Hierbei ist eine Vereinssatzung vorzulegen, die den Anforderungen an eine gemeinnützige Satzung genügen muss, dabei sind aus steuerlicher Sicht folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

  • Ausschließlichkeit: Der gemeinnützige Verein darf nur gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  • Unmittelbarkeit: Der Verein muss seine Ziele grundsätzlich selbst verwirklichen.
  • Allgemeinheit: Die Tätigkeit des Vereins muss dem Wohl der Allgemeinheit nützen.
  • Selbstlosigkeit: Der Verein darf nicht primär eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, Mittel des Vereins müssen zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, Mitglieder dürfen keine Zuwendungen erhalten.
  • Vermögensbindung: Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecken zu verwenden.

Wie man die genannten Anforderungen konkret in einer Satzung umsetzt, zeigt die Mustersatzung des bayrischen Landesamtes, welche Sie hier herunterladen können.

Wenn Sie sich weiter in das Thema Steuern bei Vereinen vertiefen möchten, können wir Ihnen folgende Internetseiten empfehlen:

Steuertipps für Vereine vom bayrischen Landesamt für Steuern
Grundsätze der Vereinsbesteuerung von Dipl. Finanzwirt Klaus Wachter

Für eine individuelle Beratung zum Thema Vereinsbesteuerung stehen unsere Steuerberater selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung.