Steuertipps zu Photovoltaikanlagen

Photovoltaik

Solarstrom boomt nach wie vor , auch wenn die Bundesregierung die Förderung in Form von festgelegter Einspeisevergütung von Jahr zu Jahr senkt.

Konkret wird die Kilowattstunde aus einer kleinen Hausanlage bis 30 kW wie folgt vergütet:
- Inbetriebnahme ab 1.07.2010: 34,05 Cent
- Inbetriebnahme ab 1.10.2010: 32,88 Cent
- Inbetriebnahme ab 1.01.2011: 29,92 Cent

Grund hierfür sind laut Aussage des Gesetzgebers die gesunkenen Preise für Solarpanels.

Trotzdem kann eine Solaranlage auf dem eigenen Dach eine rentable Anlage darstellen, laut Stiftung Warentest vom 10.8.2010 können Renditen zwischen 5-9 % realisiert werden.

Denn der aus Sonnenenergie gewonnene Strom wird in aller Regel nicht selbst verbraucht, sondern an einen Energieversorger verkauft und in die Stromnetze eingespeist.

Durch den Verkauf des Stroms an den Versorger werden jedoch auch Eigentümer einer kleinen Hausanlage zugleich zum Unternehmer, und haben infolgedessen steuerliche Pflichten zu erfüllen:

  • Umsatzsteuer: Umsätze aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Wird von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht, muss keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, jedoch ist dann der Vorsteuerabzug aus der Investition ebenfalls ausgeschlossen.
  • Einkommenssteuer: Der mittels Einnahme-Überschuss Rechnung ermittelte Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Einkommensteuergesetz – EStG –) und muss im Zuge der Einkommensteuer-Erklärung in der Anlage G eingetragen werden.
  • Grunderwerbsteuer: Bei der Veräußerung eines Grundstücks stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt.
  • Steuerabzug bei Bauleistungen: Arbeiten zur Installation einer Photovoltaikanlage zählen zu den Bauleistungen, für die der Auftraggeber grundsätzlich 15% Steuerabzug vorzunehmen und and das Finanzamt abzuführen hat, sofern keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Das Finanzministerium Baden Württemberg zu diesem Thema einen lesenswerten Ratgeber mit dem Titel "Steuerliche Regelungen für Photovoltaikanlage im privaten Haushalt" verfasst, den Sie hier herunterladen können.

Für eine individuelle Beratung stehen wir selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung.