Steuerliche Behandlung von Geschenken

Schenkung

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Wer Geschenke an Geschäftspartner oder Arbeitnehmer verteilt, und diese Kosten steuerlich geltend machen will, sollte detailliert Buch führen.

Denn der Fiskus schaut genau hin, ob die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen vorliegen.

Dies wird jedoch zumeist erst Jahre später im Rahmen von Betriebsprüfungen thematisiert, und Fehler sind dann kaum noch zu beheben. Dabei ist die Gesetzeslage alles andere als trivial. Ertragsteuerlich kann abhängig von der Veranlassung , dem Wert oder der Aufzeichnung des Vorfalls die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen schnell verloren gehen.

Umsatzsteuerlich kann abhängig von der Veranlassung, dem Empfänger, dem Wert ebenfalls der Vorsteuerabzug versagt werden oder gar eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Zuwendung ausgelöst werden.

Für eine individuelle Beratung zum Thema Steuergestaltung bei Geschenken stehen unsere steuerlichen Berater gerne zur Verfügung.