Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung
Mit Aufnahme der Selbständigkeit müssen Existenzgründer dem Finanzamt Rede und Antwort stehen. Dies beginnt in aller Regel mit dem umfangreichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Mit dem Fragebogen werden maßgebliche Weichen für die Zukunft gestellt, so auch bei der Umsatzsteuer. Dazu zählt die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll. Diese Vereinfachungsregelung ist grundsätzlich bei Umsätzen bis 22.500 Euro möglich. Kleinunternehmer können dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen, und müssen auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Aber Kleinunternehmer sparen damit nicht nur die Umsatzsteuer, sie ersparen sich auch einen erheblichen Bürokratieaufwand, da die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen.
Andererseits haben Selbständige bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, dies kann bspw. bei größeren Investitionen kontraproduktiv sein.
Zudem müssen Unternehmer in Ihren Rechnungen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hinweisen, was unter Umständen in der Außendarstellung abschreckend wirken kann.
Autor:
Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
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