Startup im Handwerk: Meistergründungsprämie

Existenzgründung Handwerk

Um Existenzgründern den steinigen Weg zur Selbständigkeit im Handwerk schmackhaft zu machen, hat die Landesregierung zusammen mit der EU die Meistergründungsprämie NRW ins Leben gerufen.

Handwerksmeister können hierdurch einmalig 7.500 Euro Zuschuss erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen.

Wichtig: Die Antragstellung für die Meisterprämie muss VOR der Gründung, Übernahme des Unternehmens oder der Beteiligung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.

Gefördert werden sowohl Gründungen, als auch Firmenübernahmen und der Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen in NRW durch Handwerksmeister. Der Zuschuss wird jedoch nur einmalig und nur für die erste Gründung gewährt. Für das Gründungsvorhaben muss zudem ein bestimmtes Finanzierungsvolumen notwendig sein (mind. € 25.000  bei Männern/ € 20.000 bei Frauen) und es müssen in dem Unternehmen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden.

Die Meisterprämie wird von den Handwerkskammern oftmals als Lockmittel verwendet, um den seit der EU Liberalisierung unter Druck geratenen Meistertitel zu promoten. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass sowohl der Meistertitel als auch die Prämie mit weiteren finanziellen Belastungen  verbunden sind.

  1. Selbständige Handwerksmeister, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, unterliegen in der Regel der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksrolle handelt.
    Von der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich frühestens befreien lassen, wenn sie 18 Jahre (!!!) Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zwar führt die Rentenversicherungspflicht auch im Alter zu Rentenansprüchen, in den oftmals finanziell knappen Gründungsjahren ist die Gründungsprämie durch die monatliche Belastung für die Rentenversicherung jedoch schnell verbraucht.
  2. Die Gründungsprämie ist bei Gründung eines Einzelunternehmens laut Auffassung der OFD Münster einkommenssteuerpflichtig. Dient die Prämie dem Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Kapitalgesellschaft , mindert dies die Anschaffungskosten der Beteiligung und führt i.d.R. bei Verkauf der Beteiligung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

Quelle: Landesgewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. / OFD Münster/ stbwp

Autor:

th

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
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