Fördermittel für Existenzgründer

Fördermittel

Wer Förderkredite oder -mittel erhalten möchte, muss wissen, dass der Staat nichts verschenkt. Antragsteller müssen oft bis ins Kleinste nachweisen, dass ihr Vorhaben voraussichtlich tragfähig sein wird.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist unabdingbar. Beispielsweise sollten Sie als Gründer einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine Beschreibung des Vorhabens vorliegen haben.

Beispielsweise sollten Sie als Gründer einen Businessplan und als Bestandsunternehmen eine Beschreibung des Vorhabens vorliegen haben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht übrigens grundsätzlich nicht. Informieren Sie sich außerdem im Vorfeld bei der bewilligenden Stelle, etwa der KfWMittelstandsbank, auch wenn der eigentliche Antrag am Ende über die Hausbank abgewickelt wird.

Wichtige Förderprogramme für Selbständige und kleine Unternehmen

1. Gründungszuschuss/Einstiegsgeld

Der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld wird Arbeitslosen gezahlt, die sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

2. KfW-StartGeld

Das KfW-StartGeld wird Gründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen gezahlt, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, etwa für den Kauf von Gebäuden, Grundstücken, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch die Erstausstattung, die langfristig notwendige Aufstockung des Material- oder Warenlagers sowie der Kauf von Betriebsmitteln werden gefördert.

3. KfW-Unternehmerkredit für kleine Unternehmen

Der KfW-Unternehmerkredit für kleine Unternehmen richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und kleine Betriebe. Wie beim KfW-StartGeld werden die Kredite für Investitionen und Betriebsmittel gewährt, außerdem für Betriebsübernahmen oder für den Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie für Beratungsdienstleistungen. Bei Immobilienerwerb müssen Einschränkungen beachtet werden. Für KMU gibt es besondere Zinskonditionen. Nicht gefördert werden u. a. Sanierungsfälle oder Umschuldungen.

4. ERP-Startfonds

Der ERP-Startfonds ist zur Förderung junger Technologieunternehmen gedacht, die noch nicht länger als zehn Jahre am Markt sind und die Bedingungen der EU-Kommission für kleine Unternehmen erfüllen:

  • weniger als 50 Mitarbeiter,
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme maximal 10 Mio €.

Gefördert wird die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Autor:

th

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
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