Schätzung der Einnahmen bei Betriebsprüfungen
Die Zeitreihenmethode wird bei Betriebsprüfungen oft verwendet, um Einnahmen eines Betriebes zu überprüfen. Dabei werden ausgehend vom Wareneinkauf potentielle Einnahmen berechnet und diese mit den deklarierten Einnahmen des zu prüfenden Unternehmens verglichen.
Sind die kalkulierten Einnahmen deutlich höher als die vom Unternehmer erklärten Einnahmen, geht das Finanzamt in der Regel von einer Steuerhinterziehung aus.
Die Zeitreihenmethode wird aber auch gebnutzt, um Einnahmen zu schätzen und auf Basis dieser Werte Steuernachforderungen zu stellen, wenn beispielsweise Mängel in der Kassenaufzeichnung festgestellt wurden.
Hintergrund: Bei der Zeitreihenmethode handelt es sich um ein mathematisches Modell. Es beruht auf der Annahme, das dem Wareneinkauf + Gewinnaufschlag eine entsprechende Einnahme gegenüberstehen muss, und dies in der Regel jede Woche. Daher ermitteln die Prüfer den prozentualen Gewinnaufschlag für mehrere Wochen.
Der höchste hierbei ermittelte Gewinnaufschlag wird dann mit dem gesamten Wareneinkauf eines Jahres multipliziert und als geschätzte Betriebseinnahme gewertet. Da die so kalkulierten Einnahmen zumeist deutlich höher sind als die vom Unternehmer angegebenen Umsätze, ergeben sich oft hohe Steuernachforderungen.
Das Zeitreihenmodell ist jedoch systembedingt nicht bei allen Unternehmen anwendbar, wie nun auch der Bundesfinanzhof entschied.
- So können mit dieser Methode nur dann realistische Schätzungen erfolgen, wenn das Verhältnis zwischen Wareneinkauf und Einnahmen über das ganze Jahr weitgehend konstant ist.
- Zudem darf die Schätzmethode nur dann zum Einsatz kommen, wenn bereits formelle Mängel in der Buchhaltung des Unternehmens festgestellt wurden.
- Außerdem darf die Methode nicht ohne weiteres angewendet werden, weil andere Verprobungsmethoden nicht zur Verfügung standen.
- Sollte jedoch bereits materielle Mängel an der Buchführung festgestellt worden sein, ist die Verwendung des Zeitreihenvergleichs grundsätzlich möglich.
Fazit:
Bei Betriebsprüfungen werden Unternehmer oftmals mit hohen kalkulierten Einnahmen des Fiskus konfrontiert. Die sich hieraus ergebenden Steuernachzahlungen sind in vielen Fällen existenzvernichtend.
Eine Überprüfung dieser aus komplexen Exceltabellen gewonnenen Einnahmenkalkulation des Betriebsprüfers ist jedoch nur mit erheblichem Aufwand und unter Hinzuziehung von Experten möglich.
Daher sollte in derartigen Fällen vorab auch immer überprüft werden, ob das Finanzamt überhaupt eine Schätzungsbefugnis hat, beispielsweise aufgrund von wesentlichen Mängeln in der Buchführung.
Außerdem sollte hinterfragt werden, ob die verwendete Schätzmethode für das betroffene Unternehmen anwendbar ist.
Für eine individuelle Beratung zum Thema Schadensbegrenzung bei Betriebsprüfungen stehen wir gerne zur Verfügung.