Betriebspruefung mit Steuerfahndung
Steuerpflichtige in NRW bekommen neuerdings Besuch vom Fiskus im Doppelpack. Hintergrund ist das neu eingeführte Prüfkonzept "Flankenschutz". Unter diesem unscheinbaren Namen werden derzeit in NRW Betriebsprüfer mit Kollegen der Steuerfahndung auch bei bis dato unbescholtenen Bürgern vorstellig.
Brisant: Während der Steuerzahler gegenüber dem Betriebsprüfern grundsätzlich zur Auskunft & Mitwirkung verpflichtet ist, bestehen gegenüber der Steuerfahndung in aller Regel weitreichende Auskunftsverweigerungsrechte.
Bisher waren daher die beiden Einsatzgebiete strikt getrennt:
- Für das Besteuerungsverfahren ist das Finanzamt verantwortlich, es dient der „gleichmäßigen" Besteuerung aller Bürger
- Für das Steuerstrafverfahren ist die Steuerfahndung verantwortlich, es dient der Sanktionierung von Steuerhinterziehung
Durch die Vermengung der beiden Bereiche durch den neu eingeführten „Flankenschutz" besteht nunmehr für Betroffene das Problem, nicht zu wissen, ob man von dem ungebetenen Besuch als unbescholtener Bürger oder als Steuerhinterzieher befragt wird.
Betroffenene sind jedoch angesichts dieser Überaschungsbesuche nicht wehrlos. Denn auch der Flankenschutz muss sich an Spielregeln halten. Das bedeutet
- Wohnräume dürfen gegen den Willen des Bürgers nur mit einem Durchsuchungsbeschluss betreten werden. Werden die Beamten jedoch hereingelassen, dürfen Sie sämtliche gewonnenen Erkenntnisse verwerten.
- Betriebs und Geschäftsräume dürfen nur zu den normalen Geschäftszeiten und nach vorheriger Ankündigung betreten werden.
Empfehlung des StBV Westfahlen Lippe:
1. Stehen die Flankenschützer vor der Tür, können diese gebeten werden, dort zu warten. Betroffene sollten dann sofort Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufnehmen werden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
2. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – die wichtigste Empfehlung lautet, grundsätzlich gegenüber den Flankenschützern zunächst NICHTS zur Sache zu sagen.
Quelle: StBV