Rückstellungen für Regressforderungen

Wenn Ärzte mehr Arzneimittel, Verbandmittel oder Heilmittel verordnen als verbindliche Richtgrößen vorsehen, drohen Ihnen Regressforderungen der Krankenkassen.

Hintergrund: Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen vereinbaren Richtwerte für die Verordnung von Arznei- Verbands- und Heilmittel. Damit wird das Ausgabevolumen festgelegt, das einem Arzt durchschnittlich pro Quartal und Patient zur Verfügung steht.

Die Richtgrößen für Arzneimittel betragen in Westfalen Lippe derzeit:

Vergleichsgruppe
(nur zugelassene Ärzte)
Richtgröße
Mitglieder/
Familienangeh,
Richtgröße
Rentner
Allgemeinmediziner,
Praktische Ärzte,
haus. Internisten
47,94 € 143,25 €
Anästhesisten 9,41 € 21,03 €
Anästhesisten
mit Schmerztherapie
96,54 € 204,2 €
Augenärzte 7,52 € 17,88 €
Chirurgen 6,48 € 11,26 €
Frauenärzte 11,61 € 21,5 €
Gastroenterologen 202,6 € 96,08 €
Hautärzte 30,53 € 27,08 €
HNO-Ärzte 12,6 € 4,63 €
Kardiologen 12,39 € 15,15 €
Kinder- und Jugendpsychiater 30,29 € 36,92 €
Kinder- und Jugendärzte 31,98 € 44,65 €
Nervenärzte,
FA für Neurologie
und Psychiatrie
171,63 € 158,35 €
Neurologen 399,89 € 242,15 €
Onkologen 1.686,16 € 1.732,36 €
Orthopäden 6,42 € 15,24 €
Pneumologen 84,82 € 108,03 €
Psychiater,
FA für Psychiatrie
und Psychotherapie
88,29 € 118,09 €
Rheumatologen 370,76 € 314,86 €
übrige fachärztliche
Internisten
101,53 € 151,6 €
Urologen 29,13 € 82,92 €

(KVWL / Stand 2015)

Überschreiten Ärzte mir Ihren Verordnungen diese Budgets um mehr als 25%, drohen Honorarrückforderungen der kassenärztlichen Vereinigung.

Daher hatten 2 Ärzte, die eine Gemeinschaftspraxis betrieben, in Ihrem Jahresabschluss Rückstellungen für zu erwartende Rückforderungen gebildet. Sie hatten die Verschreibungsrichtgrößen pro Quartal um 216%, 198%, 169% und 195% überschritten.

Dies erkannte das zuständige Finanzamt nicht an. Eine Klage der Ärzte vor dem Finanzgericht wurde ebenfalls abgewiesen.

Der Bundesfinanzhof zeigte jedoch mehr Verständnis für die zwei Ärzte. Die Richter entschieden, dass die betroffenen Ärzte grundsätzlich eine Rückstellung für eine Rückforderung der Krankenkassen bilden dürften.

Anmerkung Steuerberater Hecker: Rückstellung für Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung können jedoch nur Ärzte bilden, die eine Bilanz aufstellen. Ärzte, die Ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss Rechnung ermitteln, bleibt diese Möglichkeit weiterhin verwehrt.

Quelle: Bundesfinanzhof/ stbwp.com