Steuerberatung für Ärzte

Selbständige Ärzte müssen sich heute nicht nur als Mediziner, sondern zunehmend auch als Unternehmer beweisen. Denn egal ob man als niedergelassener Hausarzt oder Facharzt tätig wird, am Ende des Tages muss sich das Abenteuer Freiberuflichkeit auch wirtschaftlich rechnen.

Dabei ist es gar nicht so einfach, als Freiberufler den finanziellen Überblick zu behalten. Viele Ärzte erfahren den wahren Lohn ihrer Arbeit gar erst Monate später - wenn der Abrechnungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung im Briefkasten liegt. Zu allem Überfluss sind die umfangreichen Abrechnungsbescheide dann auch noch derart unübersichtlich gestaltet,  dass Sie für  Vertragsärzte in weiten Teilen ein Buch mit sieben Siegeln bleiben.

Aber auch viele andere Aufgaben des Unternehmertums binden Zeit und Energie. Deshalb unterstützen wir Ärzte bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.

Dabei profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserem Know-how im Bereich Steuern, sondern auch von unserem branchenspezifischen betriebswirtschaftlichen Wissen. So begleiten wir unsere Mandanten langjährig über alle Phasen Ihrer Selbständigkeit - von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeregelung.

Unser primäres Ziel ist es, das langfristige Wohl unserer Mandanten zu fördern. Dazu können wir folgendes beisteuern:

 

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes
  • Ermittlung des Investitionsbedarfs und Aufstellung eines Finanzierungsplans
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Praxisbewertung und Unterstützung bei Übernahmeverhandlungen
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Kooperationen
  • Steuerliche und rechtliche (*) Gestaltung von Mitarbeiterverträgen
  • Unterstützung beim Aufbau einer betriebswirtschaftlichen Praxisorganisation
  • Auswahl eines geeigneten, sicheren EDV Systems
  • Anmeldung der Arztpraxis beim Finanzamt

(*) Unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • Steuerliche Gestaltung (Betrieblich & Privat)
  • Unterstützung oder Übernahme der Finanzbuchhaltung
  • Unterstützung oder Übernahme der Lohnbuchhaltung inkl. Lohnabrechnung
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen unter Berücksichtigung von Branchenvergleichen
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Unterstützung bei Betriebsprüfung
  • Beratung beim Verkauf
  • Ermittlung der fiskalischen Auswirkungen von unterschiedlichen Nachfolgeregelungen
  • Praxisbewertung

 

thUnser Ansprechpartner zum Thema Steuerberatung für Ärzte

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: t.hecker@stbwp.com

 

Haftung des Erben bei Verkauf einer Arztpraxis

Erbschaft

Ein Erbe verkaufte notgedrungen eine geerbte Arztpraxis, weil ihm die notwendige Qualifikation zur Fortführung fehlte. Dies kommt ihm nach Auffassung des Finanzgerichts Münster teuer zu stehen.

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Heilberuf: freiberuflich oder gewerblich

Heilberufe

Wenn wir als Steuerberater für Heilberufler tätig werden, stellt sich immer auch die Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit aus steuerlicher Sicht als gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist.

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Nebentätigkeit eines Arztes steuerfrei?

Arzt

Es ist weitgehend unbekannt, das Ärzte bei bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 2.400 Euro im Jahr verdienen können, ohne das hierfür Einkommensteuer fällig wird.

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Ist eine Liposuktion steuerlich abzugsfähig?

Geld

Selbst getra­gene Krank­heits­kosten kön­nen viel­fach als soge­nannte außer­gewöhn­liche Belas­tungen bei der Ein­kommen­steuer­erklä­rung steuer­min­dernd an­ge­setzt werden.

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Besteuerung von Schönheits-OPs

Privatklinik

Behand­lungen von Ärzten in und außer­halb von Kranken­häusern sind nach dem Willen des Gesetz­gebers viel­fach umsatz­steuer­frei, da­mit die Gesund­heits­versor­gung nicht unnötig ver­teuert wird.

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Ärztekooperation oder Einzelpraxis

Ärzte entscheiden sich zunehmend gegen die Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis. Kooperationen von Ärzten nehmen zu, z.B. in Form einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft.

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Rückstellungen für Regressforderungen

Wenn Ärzte mehr Arzneimittel, Verbandmittel oder Heilmittel verordnen als verbindliche Richtgrößen vorsehen, drohen Ihnen Regressforderungen der Krankenkassen.

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Risiko Umsatzsteuer bei Ärzten

Ärztliche Leistungen sind in der Regel nur dann umsatzsteuerfrei, wenn es sich um Heilbehandlungen handelt. Andere Einnahmen eines Arztes, wie bspw. aus der Teilnahme an Pharmastudien, sieht der Fiskus jedoch oft als umsatzsteuerpflichtig an.

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steuerliche Besonder heiten bei Ärzten

Selbständige Ärzte genießen im Steuerrecht einige Privilegien. Dazu zählt die weitgehende Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerfreiheit Ihrer Umsätze als Heilberufler. Dies ist dem Fiskus anscheined ein Dorn im Auge.

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Laborumsätze einer Gemeinschaftspraxis

Sind die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte, Privatkliniken und Krankenhäuser analysiert umsatzsteuerpflichtig? Oder sind sie als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei?

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Gewerbesteuer bei Gemeinschaftspraxen

Zu den unangenehmsten Überraschungen im Steuerrecht für Gemeinschaftspraxen zählt das Risiko der Gewerbesteuerpflicht. Zwar sind selbstständige Ärzte als Freiberufler in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.

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Krankenhausbehandlung einer Privatklinik

Als Steuerberater für Heilberufler müssen wir uns verstärkt mit der Thema Umsatzsteuerpflicht befassen, insbesondere weil es inzwischen bei Betriebsprüfungen verstärkt aufgegriffen wird, um Steuernachzahlungen einzufordern.

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