Selbständige Ärzte müssen sich heute nicht nur als Mediziner, sondern zunehmend auch als Unternehmer beweisen. Denn egal ob man als niedergelassener Hausarzt oder Facharzt tätig wird, am Ende des Tages muss sich das Abenteuer Freiberuflichkeit auch wirtschaftlich rechnen.
Dabei ist es gar nicht so einfach, als Freiberufler den finanziellen Überblick zu behalten. Viele Ärzte erfahren den wahren Lohn ihrer Arbeit gar erst Monate später - wenn der Abrechnungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung im Briefkasten liegt. Zu allem Überfluss sind die umfangreichen Abrechnungsbescheide dann auch noch derart unübersichtlich gestaltet, dass Sie für Vertragsärzte in weiten Teilen ein Buch mit sieben Siegeln bleiben.
Aber auch viele andere Aufgaben des Unternehmertums binden Zeit und Energie. Deshalb unterstützen wir Ärzte bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.
Dabei profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserem Know-how im Bereich Steuern, sondern auch von unserem branchenspezifischen betriebswirtschaftlichen Wissen. So begleiten wir unsere Mandanten langjährig über alle Phasen Ihrer Selbständigkeit - von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeregelung.
Unser primäres Ziel ist es, das langfristige Wohl unserer Mandanten zu fördern. Dazu können wir folgendes beisteuern:
Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes sind unter Umständen umsatzsteuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof zugunsten eines eingetragenen Vereins entschieden, der für eine Kassenärztliche Vereinigung einen Notfalldienst betrieb.
Als Steuerberater müssen wir leider zunehmend feststellen, das Fehler von Steuerzahlern schwerer wiegen als Fehler von Finanzbehörden. Dies musste aktuell auch ein Ärztepaar erfahren, das eine gemeinsame Arztpraxis betrieb.
Viele Chefärzte beziehen neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus Beraterverträgen, Fachvorträgen, Gutachten oder Privatliquidationen. Wie aber sind diese Nebeneinkünfte zu versteuern ?