Folgen von Fehlern in der Steuererklärung
Als Steuerberater müssen wir leider zunehmend feststellen, das Fehler von Steuerzahlern schwerer wiegen als Fehler von Finanzbehörden. Dies musste aktuell auch ein Ärztepaar erfahren, das eine gemeinsame Arztpraxis betrieb.
In ihren betrieblichen Steuererklärungen für das ein Jahr hatten Sie den Jahresgewinn ihrer Arztpraxis korrekt ermittelt. Bei dem Übertrag in die Einkommensteuererklärung wurde der Gewinn jedoch fälschlicherweise niedriger angesetzt. Das Finanzamt übersah diesen offensichtlichen Fehler bei Einkommensteuerveranlagung und setzte den niedrigeren falschen Wert an. Als der Fehler 5 Jahre später bemerkt wurde, wollte das Finanzamt die Steuererklärung nachträglich ändern.
Hiergegen wehrten sich die Ärzte, da Ihres Erachtens die Angelegenheit bereits verjährt sei. Mitnichten, wie letztendlich die Richter am Bundesfinanzhofs feststellten. Durch den fehlerhaften Übertrag des betrieblichen Gewinns hätten die Mediziner eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen, weshalb eine längere Verjährungsfrist gelte.
Nach Auffassung der Richter war es übrigens unbeachtlich, dass auch das Finanzamt bei der Steuerveranlagung tief geschlafen habe. Entscheidend für die zu niedrige Festsetzung der Einkommensteuer seien maßgeblich die falschen Angaben des Ehepaars.
Hinweis: Der BFH hatten nur über die steuerlichen Folgen des Falls zu entscheiden, für mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind Strafgerichte zuständig
Quelle: NWB