Steuerpflicht von Umsätzen bei Ebay

Eine Betroffene aus NRW hatte jahrelang Schmuck über Ebay und per Zeitungsanzeige "privat" verkauft. Zu Unrecht , wie die Richter des Finanzgerichtes Köln feststellten.

Denn die Dame hatte Ihre Verkäufe nicht versteuert. Aufgefallen war dies, weil die Betroffene mehrfach höhere Bareinzahlungen bei Ihrer Bank tätigte. Außerdem transferierte Sie höhere Beträge ins Ausland. Dies veranlasste die Bank, eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz abzugeben.

Daraufhin forderte Sie das Finanzamt auf, Steuererklärungen abzugeben. Die dann erklärten Einkünfte waren jedoch so niedrig, dass eine Betriebsprüfung folgte. Dabei wurde festgestellt, das die Betroffene über Jahre hinweg Schmuck verkauft hatte. Da keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorlagen, wurden nun die Einkünfte der Schmuckhändlerin geschätzt.

Daraufhin forderte Sie das Finanzamt auf, Steuererklärungen abzugeben. Die dann erklärten Einkünfte waren jedoch so niedrig, dass eine Betriebsprüfung folgte. Dabei wurde festgestellt, das die Betroffene über Jahre hinweg Schmuck verkauft hatte. Da keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorlagen, wurden nun die Einkünfte der Schmuckhändlerin geschätzt.

Hiergegen klagte die Betroffene, jedoch ohne Erfolg

Die Richter stellten fest, dass die Schmuckverkäuferin unternehmerisch und gewerblich gehandelt habe. Dafür sprächen die über Jahre geschalteten Zeitungsannoncen sowie Ihre Verkaufsaktivitäten bei Ebay. Ihre Behauptung, dass es sich um den Verkauf Ihres privaten Schmucks gehandelt habe, konnte Sie nicht belegen.

Da Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nicht plausibel erklären konnte, sei auch die Schätzung der Einkünfte durch das Finanzamt nicht zu beanstanden.

Quelle: Finanzgericht Köln
Autor: Torsten Hecker, Steuerberater