Verkäufe bei Ebay und Amazon steuerpflichtig

Die Steuerpflicht von privaten Internetverkäufen ist ein brisantes Thema. Denn der Fiskus neigt dazu, bei privaten Verkäufen auf Internetplattformen wie ebay und Amazon Steuerhinterziehung zu vermuten.

Finanzbeamte durchforsten daher mit einem Programm namens XPIDER das Internet auf verdächtige Transaktionen. Werden sie fündig, verlangen Sie von den Plattformanbietern die Herausgabe der Nutzerdaten und Umsätze. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Verkäufe steuerpflichtig sind und nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, droht den Verkäufern neben einer Steuernachzahlung auch ein Steuerstrafverfahren.

Daher sollten sich Verkäufer mit der Frage nach der Steuerpflicht privater Verkäufe im eigenen Interesse auseinandersetzen. Dies geschieht inzwischen auch recht lebhaft auf diversen Internetforen, leider werden dort von den selbsternannten Experten nicht selten falsche Aussagen gemacht, wie wir bei diversen Recherchen feststellen mussten.

ein BeispielEs wird oft in Internetforen behauptet, dass eine Steuerpflicht von Verkäufen erst ab Umsätzen von mehr als 17.500 Euro entsteht. Diese Aussage ist falsch! Die 17.500 Euro Grenze nur für die Umsatzsteuer relevant, sie gilt jedoch NICHT für die Einkommensteuer.

Für eine individuelle steuerliche Beratung zum Thema Internethandel stehen unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.

Autor: Dipl.-Kfm. Torsten Hecker