Steuerhinterziehung ausländischer Händler

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Onlinehändler müssen sich tagtäglich in einem lebendigen Marktumfeld mit hoher Wettbewerbsintensität behaupten. Bei diesem Kampf um die Gunst des Kunden wird nicht selten mit harten Bandagen gekämpft.

Dabei mischen neben inländischen Wettbewerbern inzwischen zunehmend auch zunehmend ausländische Händler mit, und das teils mit unfairen Mitteln.

Im Fokus stehen in diesem Zusammenhang vor allem chinesische Händler, die Ihre Ware bei Amazon Marketplace und Ebay anbieten. Aufgrund der langen Lieferwege aus Fernost fristeten diese Händler vor einigen Jahren noch ein Nischendasein , da die Kunden lieber bei deutschen Händlern mit kurzen Lieferzeiten bestellen.

Darauf haben aber inzwischen auch die chinesischen Onlinehändler reagiert. Mittels Fulfilment Dienstleistern wie Amazon FBA versenden Sie ihre Ware verstärkt direkt aus Deutschland.

Für den Kunden ist es dadurch auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass es sich um einen ausländischen Lieferanten handelt, da als Warenstandort Deutschland angezeigt wird. Erst bei näherem Hinsehen wie beispielsweise einem Klick auf das Verkäuferkonto wird ersichtlich, dass der Händler nicht aus Deutschland stammt.

Mit einem Firmensitz im fernen Ausland sind naturgemäß einige Wettbewerbsvorteile verbunden. Dazu gehört die schlankere Kostenstruktur aufgrund geringerer Löhne, Sozial- und Umweltstandards.

Aber neben diesen legalen Vorteilen scheinen viele chinesische Händler auch unrechtmäßig bei der deutschen Umsatzsteuer zu sparen.

Steuerliche Beurteilung

Die chinesischen Einfuhren und Warenlieferungen an deutsche Endkunden unterliegen grundsätzlich der Einfuhrumsatzsteuer bzw. der Umsatzsteuer (wenn direkt aus Deutschland versendet wird)

Daher müssten sich die chinesischen Onlinehändler eigentlich vorab beim zuständigen Finanzamt in Berlin-Neukölln registrieren lassen, Umsatzsteuervoranmeldungen sowie –erklärungen abgeben und die Umsatzteuer an den deutschen Fiskus abführen.

Dies machen aber nach Erkenntnissen der Finanzbehörden nur sehr wenige Anbieter. Statt dessen geben sie bei der Einfuhr der Waren aus China in deutsche Logistikzentren einen sehr niedrigen Zollwert an, um so rechtswidrig die Einfuhrumsatzsteuer zu minimieren.

Wird die Ware dann über Plattformen wie Amazon und Ebay verkauft, deklarieren Sie einfach ihre Umsätze nicht, und hinterziehen so ein weiteres Mal die Umsatzsteuer.

Mit diesem Trick prellen ausländische Versandhändler den deutschen Staat jährlich um mehrere hundert Millionen Euro an Steuereinnahmen, und haben dabei kaum etwas zu befürchten. Denn mit einem Firmensitz im Ausland sind die Händler defacto außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz, und ein Rechtshilfeersuchen ist in der Regel aussichtslos.

Plattformanbieter und Logistikdienstleister verdienen mit

Auch die beteiligten Plattformanbieter und Logistikdienstleister haben kaum etwas zu befürchten. Sie können fleißig an den Umsätzen der ausländischen Händler mitverdienen und sich darauf berufen, als Vermittler bzw. Dienstleister nicht für etwaige Steuerhinterziehungen verantwortlich zu sein.

Auch die in jüngster Zeit durchgeführten Razzien in der Amazon Zentrale sowie den Logistikzentren werden daran voraussichtlich nichts ändern. Die Steuerfahnder können so höchstens bereits vermutete Steuerhinterziehung belegen, aber letztendlich nicht strafrechtlich ahnden.

Folge

Die aktuelle Situation lädt kriminelle ausländische Händler förmlich ein. Für die deutschen Online Händler ergibt sich hierdurch ein auf mehreren Ebenen unfairer Wettbewerb. Sie zahlen deutsche Steuern und Sozialabgaben, und stehen für hiesige Standards wie beispielsweise bei der Produktsicherheit oder dem Widerrufsrecht gerade.

Lösungsvorschläge

Die Politik täte gut daran, deutschen Online Händlern zur Seite zu stehen und in Bezug auf die Steuereintreibung mehr Gerechtigkeit durchzusetzen.

Dabei gäbe es mehrere Ansätze.

So könnten ausländische Händler verpflichtet werden einen Fiskalvertreter/Treuhänder in Deutschland zu bestellen, der im Falle der Nichteinhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen auch haftbar gemacht werden kann.

Oder aber man verpflichtet Plattformanbieter, dass ausländische gewerbliche Händler sich nur mit einer gültigen deutschen Steuernummer bei Ihnen registrieren können. Dies ist bislang unverständlicherweise nicht notwendig.

Außerdem könnte man Plattformanbieter gesetzlich verpflichten, Umsätze von ausländischen Anbietern automatisch und zeitnah an den Fiskus zu melden, damit dieser überprüfen kann, ob auch entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssten Verkäuferkonten seitens der Plattformanbieter kurzfristig gesperrt, und noch nicht ausbezahlte Kundenumsätze eingefroren werden.

Ob die Bundesregierung entsprechende gesetzliche Regelungen schafft, bleibt abzuwarten.

Autor: T. Hecker, Steuerberater