Steuerliche Änderungen bei Paypal

Ebay Powerseller müssen sich auf Veränderungen einstellen, weil das Auktionshaus zum 1. Mai 2018 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlegend ändert.

Dies hat vielfältige Auswirkungen für Onlinehändler, so auch in steuerlicher Hinsicht. Denn Ebay richtet seine Unternehmensstruktur neu aus.

Aufgrund dieser Umstrukturierung haben Powerseller zukünftig einen neuen Vertragspartner. Die Ebay GmbH löst die Ebay Sarl in Luxemburg ab. Deutsche Internethändler erhalten daher ab Mai ihre Rechnungen nicht mehr von einer luxemburgischen Gesellschaft, sondern von einer deutschen.

Hintergrund

Über den Grund dieser Änderung schweigt sich ebay weitgehend aus. Es liegt aber die Vermutung nahe, dass das Auktionshaus durch diesen Schritt auch den immer lauter werdenden Vorwurf der Steuervermeidung entkräften will.

Denn der Unternehmenssitz im Großherzogtum Luxemburg war in der Vergangenheit für internationale Unternehmen steuerlich höchst attraktiv.

Wie durch Luxemburg Leaks aufgedeckt wurde, konnten Unternehmen wie beispielsweise Apple, Amazon und ebay Europe ihre Steuerlast durch individuelle Steuervereinbarungen mit der luxemburgischen Finanzverwaltung nachhaltig minimieren.

Dadurch konnte die Unternehmensbesteuerung auf bis zu 1% gesenkt werden. Möglich wurden diese paradiesischen Steuersätze unter anderem durch die Ausnutzung vorteilhafter Doppelbesteuerungsabkommen und die niedrige Besteuerung von Darlehenszinsen und Lizenzgebühren bei grenzüberschreitenden „Steuerkonstruktionen“ im Großherzogtum. Eifrige Unterstützung bei der Entwicklung derartiger Steuermodelle erhielten Unternehmen durch Steuerberater der großen Beratungshäuser, wie durch Luxemburg Leaks aufgedeckt wurde.

Anmerkung: Zum Vergleich, in Deutschland liegt die Steuerbelastung einer GmbH durch Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei rund 30 Prozent.

Folgen des Vertragspartnerwechsels für Onlinehändler

Bislang erhielten deutsche Onlinehändler Netto Rechnungen ohne Umsatzsteuer von der luxemburgischen Ebay Sarl. Diese unterliegen gemäß §13b UStG dem Reverse Charge Verfahren. Deutsche Internethändler müssen daher bislang die 19% Umsatzsteuer für Ebay an den deutschen Fiskus abführen. Dies ist für Internethändler aber im Ergebnis vielfach aber nicht mit einer zusätzlichen Steuerbelastung verbunden, da in gleicher Höhe ein Vorsteuererstattungsanspruch besteht.

Achtung: Nicht alle Verkäufer haben einen Vorsteuererstattungsanspruch. So stellt insbesondere für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer die für Ebay zu bezahlende deutsche Umsatzsteuer eine definitive Steuerbelastung dar.

Mit dem Vertragspartnerwechsel zum 1. Mai 2018 erhalten Internethändler ihre Rechnungen von der Ebay GmbH. Da diese ebenfalls in Deutschland ansässig ist, werden deutsche Onlinehändler dann Brutto Rechnungen inklusive 19% Umsatzsteuer erhalten.

Dadurch steigen die Ebay Gebühren auf dem ersten Blick um 19%. Die meisten Onlinehändler werden hierdurch aber nicht belastet, weil Sie sich die ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können.

Hierfür ist es aber erforderlich, dass diese Änderung in der Buchhaltung des Internethändlers bekannt ist. Andernfalls besteht das Risiko, das der Vorsteuerabzug aus den Ebay Gebühren der Ebay GmbH übersehen wird und zu viel Steuern gezahlt werden.