Bescheinigung nach § 22f UStG für Onlinehändler

Bescheinigung USt 1 TJ

Internethändler müßen einige steuerliche Besonderheiten beachten. So benötigen Sie bespw. seit 2019 eine neue Bescheinigung für den Verkauf von Waren über Online-Marktplätze.

Marktplätze wie Amazon und eBay fordern inzwischen diese Bescheinigung nach §22f UStG von Onlinehändlern an, da Sie andernfalls als Plattformanbieter für Umsatzsteuerausfälle beo den Händlern haften.

Hintergrund: Unter dem Titel „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber neue Vorschriften eingeführt, die die Steuerhinterziehung vornehmlich ausländischer Onlinehändler eindämmen soll.

Dies gilt insbesondere für die Umsatzsteuer, wo Steuerausfälle im hohen dreistelligen Bereich vermutet werden.

Daher müssen alle Onlinehändler bei Ihrem zuständigen Finanzamt die neue Bescheinigung beantragen ( zum Antrag Ust 1 TJ ) und diese Marktplatzbetreibern wie Amazon und ebay vorlegen.

Die Bescheinigung ist jedoch nur eine Zwischenlösung und als solche maximal bis Ende 2021 gültig. Denn der Gesetzgeber strebt eigentlich eine noch stärkere Transparenz von Internethändlern an. Dafür müssen Onlinemarktplätze zukünftig sämtliche Transaktionen von Onlinehändlern aufzeichnen und diese automatisch dem Finanzamt übermitteln.

Jedoch ist die Finanzverwaltung bislang weder technisch noch organisatorisch in der Lage, diese Massendaten zu verarbeiten. Deshalb begnügt sich der Fiskus bisweilen mit der Papierbescheinigung nach § 22 f UStG ( zur Musterbescheinigung ).

Die Bescheinigung ist für Onlinehändler mit Sitz in der EU seit dem 1. Oktober 2019 verpflichtend, für alle anderen bereits seit dem 1. März. Einige Marktplatzanbieterhaben die Bescheinigung jedoch einheitlich von allen Onlinehändlern bereits zum 1. März eingefordert, da Sie den tatsächlichen Sitz des Onlinehändlers nur schwer rechtssicher verifizieren können.

Anforderung der Bescheinigung von Amazon

Wichtig: Eine deutsche Steuerbescheinigung beantragen

Die Änderungen der bestehenden deutschen Umsatzsteuergesetze traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Daher können Sie möglicherweise ab dem 1. März 2019 nicht mehr bei Amazon verkaufen, wenn Sie keine Kopie Ihrer deutschen Steuerbescheinigung erhalten und bereitgestellt haben.

Sie müssen in Deutschland mit einer gültigen Steuernummer steuerlich registriert sein, um eine Steuerbescheinigung in Deutschland beantragen zu können. Wenn Sie in Deutschland noch nicht steuerlich registriert sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, um zu entscheiden, ob Sie registriert sein sollten.

Anforderung der Bescheinigung von Ebay (Update 16.1.2019)

Für den weiteren Handel bei eBay ist eine Bescheinigung nach §22f UStG erforderlich

Hallo ….,
aufgrund einer Gesetzesänderung muss eBay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkäufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei eBay handeln können.

Um weiterhin bei eBay verkaufen zu können, müssen Sie uns eine Bescheinigung nach §22f UStG vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater .[…]

Sie haben bis zum 1. Oktober 2019 Zeit, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.

 

Über uns:

Als Steuerberater für Onlinehändler kümmern wir uns proaktiv um die steuerlichen Verpflichtungen unserer Mandanten. Für eine individuelle Beratung zur Steuerbescheinigung nach §22f oder weiteren steuerlichen Besonderheiten im Onlinehandel stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor:

th

Diplom Kaufmann Torsten Hecker
Steuerberater
Tel: +49 5241 9877-0 mail: hecker@stbwp.com