Verschärfung der Regeln für Selbstanzeigen

Schreiben Selbstanzeige

Wie bereits im Mai 2014 angekündigt, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Verschärfung der „strafbefreienden" Selbstanzeige beschlossen. Die Neuregelungen sollen ab 2015 in Kraft treten.

Die Spielregeln für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden zuletzt in 2011 geändert. Damals wurde verfügt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro möglich ist. Bei höheren Beträgen wurde jedoch von einer Verfolgung der Steuerhinterziehung abgesehen, wenn zusätzlich neben Steuern und 6% Zinsen pro Jahr ein Strafzuschlag gezahlt wurde.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies ab 2015 weiter verschärft werden. Zukünftig wird ein Strafzuschlag bereits ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro fällig.

Aber auch der Strafzuschlag selbst wird stufenweise deutlich erhöht. Zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro ist ein Strafzuschlag von 10% vorgesehen, zwischen 100.000 und 1.000.000 Euro sind es bereits 15 %. Darüber hinaus werden 25% Strafzuschlag fällig. Bislang beträgt der Strafzuschlag „lediglich" 5 %. Außerdem wird der Berichtigungszeitraum auch für einfache Steuerhinterziehungen auf 10 Jahre ausgeweitet.

Die Neuregelungen müssen noch bis Ende des Jahres vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.

Fazit:

Selbstanzeigen werden ab 2015 hei hohen Hinterziehungsbeträgen wegen gestiegener Strafzuschläge deutlich teurer. Außerdem müssen Betroffenen auch bei „einfachen" Steuerhinterziehungen bis zu 10 Jahre berichtigen.
Es könnte daher durchaus Sinn machen, noch in 2014 mit einer Selbstanzeige reinen Tisch zu machen. Für eine individuelle und diskrete Beratung zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor: Torsten Hecker