Schweizer Banken drängen Kunden zur Offenlegung
Nach dem gescheiterten Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wird es für deutsche Anleger mit undeklarierten Schweizer Kapitalerträgen brenzlig.
Dazu trägt nicht nur der vermehrte Ankauf von gestohlenen Schweizer Bankdaten durch den deutschen Fiskus bei. Denn auch die eidgenössischen Banken machen Druck. Viele Kreditinstitute stellen deutsche Kunden vor die Wahl. Entweder sie ermächtigen die Banken zur Offenlegung der Kapitalerträge gegenüber dem deutschen Fiskus oder die Konten werden geschlossen.
Sollten die Kunden einwilligen, werden um Rahmen der EU Zinsbesteuerung insbesondere folgende Informationen an das deutsche Wohnsitzfinanzamt übermittelt:
- Name
- Anschrift
- Kontonummern
- Zinszahlungen und ggf. Veräußerungserlöse
Betroffene sollten jedoch das EUZ Formular der Bank nicht vorschnell unterschreiben. Es empfiehlt sich zu klären, ob vorab eine Selbstanzeige beim Fiskus eingereicht werden sollte.
Denn sobald der Deutsche Fiskus nach Übermittlung der Schweizer Bank Kenntnis von undeklarierten Schweizer Kapitalerträgen hat, entfällt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige.
Dabei ist zu beachten, dass eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel sehr zeitaufwendig ist, da viele Informationen von den Schweizer Banken benötigt werden, die diskret beschafft und sorgfältig ausgewertet werden müssen.
Autor: Dipl. Kfm. Torsten Hecker