Bundesländer gegen Steuerhinterziehung

Schwarzgeld

Im Lichte der anstehenden Bundeswahlen haben sich die SPD regierten Bundesländer für eine stärkere Bekämpfung von Steueroasen und eine härtere Bestrafung von Steuerhinterziehung ausgesprochen.

So sollen nach dem Willen der Länder im Kreditwesengesetz Regeln geschaffen werden, mit denen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder der Verweigerung der Kooperation mit Steuerbehörden stärker sanktioniert werden können. Dazu soll ein gestuftes System von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, welches im äußersten Fall den Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften vorsehen soll.

Der Bundesrat hält es im Hinblick auf „Offshore Leaks" für dringend geboten, den zwischenstaatlichen Informationsaustausch national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Damit Steuerhinterzieher jederzeit mit der Gefahr rechnen müssen, überführt zu werden, hält es der Bundesrat darüber hinaus für unabdingbar, den automatischen Auskunftsaustausch im Bereich der Finanzanlagen zumindest in Europa, besser weltweit zum Standard zu machen. Anonyme Briefkastenfirmen und Stiftungen müssen auf den Prüfstand gestellt, Gewinnverlagerungen in Steueroasen bekämpft werden. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.

Um diese Forderungen international durchzusetzen, sieht der Bundesrat es als probates Mittel an, Länder auf schwarze Listen zu setzen, die das Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Informationsaustausch missachteten. Er fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage der schwarzen Liste für Steueroasen zu veranlassen und in diese Liste auch die Länder aufzunehmen, die zu keinem automatischen Informationsaustausch und nicht zur Beantwortung von Gruppenanfragen bereit sind.

Zudem vollen die Länder, das die Verjährungsfristen von Steuerhinterziehung verlängert werden. Insbesondere die 5- Jährige Verjährungsfrist für „einfache" Steuerhinterziehungen soll angehoben werden auf 10 Jahre. Die 10 Jährige Verjährungsfrist gilt derzeit bereits für Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.

Quelle: Bundesrat / stbwp