Finanzminister planen Verschärfung der Selbstanzeige
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Verschärfung der Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige geeinigt. Demnach sollen Selbstanzeigen zukünftig umfassender abgegeben werden müssen und für Steuersünder teurer werden.
Im Rahmen der Finanzministerkonferenz verständigte man sich darauf, dass zukünftig immer Steuern für die letzten 10 Jahre deklariert und nachgezahlt werden müssen, um eine Strafbefreiung zu erhalten.
Hinweis: Bislang gilt in der Regel strafrechtlich eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, sofern keine Steuerverkürzung „in großem Ausmaß“ vorliegt. Steuerlich gilt jedoch bereits heute eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.
Zudem soll bei Hinterziehungsbeträgen ab 50.000 Euro zukünftig zusätzlich zu den Steuern und Zinsen auch ein Strafzuschlag von 10% fällig werden. Bislang gilt ein Zuschlag von 5%.
Ob die Pläne der Finanzminister im Bundestag Gehör finden, bleibt abzuwarten.
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium / stbwp