Steuersünder müssen mehr offenlegen

Steuersünder CD

Die Möglichkeiten zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher müssen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft umfassender Hinterziehungen offenlegen und nicht nur die Bereiche, in denen eine Aufdeckung bevorsteht. Damit sollen sogenannte Teilselbstanzeigen ausgeschlossen werden.

Bislang konnten Steuerhinterzieher schon mit Straffreiheit rechnen, wenn sie nur diejenigen Vergehen zugaben, bei denen sie Gefahr liefen, bald erwischt zu werden.

Ferner wird die strafbefreiende Wirkung auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und an die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld geknüpft. Ist der hinterzogene Betrag höher, bleibt der Hinterzieher nur dann straffrei, wenn er neben den Steuerbeträgen und Zinsen zusätzlich fünf Prozent des Hinterziehungsbetrages zahlt.