steuerliche Folgen einer Photovoltaikanlage

Finanzamt

Zusätzliche Einnahmen und gleichzeitig Gutes für die Umwelt tun – mit diesem oder ähnlichen Slogans werben einige Anbieter von Photovoltaikanlagen.

Was dabei gerne verschwiegen wird, ist der bürokratische Aufwand, der mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage einher geht - auch unter fiskalischen Gesichtspunkten.

Denn die Betreiber einer Photovoltaikanlage werden Unternehmer, insbesondere wenn Sie den erzeugten Strom verkaufen (bspw. an die Stadtwerke oder an Mieter). Daher müssen Sie wie ein Unternehmen Aufzeichnungen führen und Steuerklärungen abgeben.

Hinweis: Weitgehend unbekannt ist zudem, dass Betreiber von PV-Anlagen in der Regel auch den selbst verbrauchten Strom als Eigenverbrauch versteuern müssen.

Dieser Aufwand kann sich bei größeren PV-Anlagen durchaus rechnen, Betreiber von kleineren Anlagen kommen jedoch mitunter zu anderen Bewertungen.

Denn es werden, je nach Gestaltung, neben den Angaben in der Einkommensteuererklärung ggf. zusätzlich noch Erklärungen für die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer oder die Grunderwerbssteuer fällig.

Autor: Torsten Hecker, StB